Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 16 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

Seite 5

In diesem obenerwähnten Kontext und insbesondere, um den Art. 4 der Entschliessung vom 10. Juni 2022 zu konkretisieren, hat die Internationale Arbeitskonferenz am 12. Juni 2023, mit Unterstützung der Schweiz, das Übereinkommen Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip angenommen. Dieses Übereinkommen mit formalem Charakter hat zum Ziel, 15 Instrumente der ILO (7 Übereinkommen, 1 Protokoll und 7 Empfehlungen) anzupassen, die sich auf die grundlegenden Rechte und Prinzipien beziehen, um der Integration eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds in die grundlegenden Rechte und Prinzipien Rechnung zu tragen5.

Ebenfalls am 12. Juni 2023 hat die Internationale Arbeitsorganisation die Entschliessung über die rasche Ratifizierung des Übereinkommens über ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld (Folgeänderungen), 2023 angenommen. Mit dieser Entschliessung ruft die Konferenz die Staaten zur raschen Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 191 auf. In der Folge der Ratifizierung durch Guatemala (6. August 2024) und Australien (29. Oktober 2024) ist das Übereinkommen per 29. Oktober 2024 in Kraft getreten.

Am 15. Mai 2024 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip verabschiedet6. Mit dieser Botschaft legte der Bundesrat der Bundesversammlung den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Annahme dieses Übereinkommens vor7.

In der Substanz schlägt der Bundesrat vor, dass die Schweiz das ILO-Übereinkommen Nr. 191 ratifiziert. Die Schweiz habe den Prozess der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip unterstützt. Sie fühle sich der Kohärenz des ILO-Rechtskorpus verpflichtet und begrüsse die im Übereinkommen Nr. 191 vorgeschlagenen Änderungen, die eine formale Angleichung mehrerer ILO- Instrumente bezweckt. Überdies bieten das schweizerische Recht und die Praxis ein hohes Niveau im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Folglich bedürfe es im Falle einer Ratifikation weder einer Einführung neuer noch einer Anpassung bestehender gesetzlicher Bestimmungen in der Schweiz8.

Die Botschaft des Bundesrates wurde der tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der Internationalen Arbeitsorganisation vorgelegt, einer ausserparlamentarischen eidgenössischen Kommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung und der schweizerischen Sozialpartner zusammensetzt. Die Kommission nahm von der Botschaft Kenntnis. Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen unterstützten die Annahme und die Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 1909.

5 Bundesrat, Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip vom 15. Mai 2024, in: BBl 2024 1267, S. 7.

6 Bundesrat, Botschaft vom 15. Mai 2024 (Fn. 5), in: BBl 2024 1267.

7 BBl 2024 1268.

8 Vgl. Bundesrat, Botschaft vom 15. Mai 2024 (Fn. 5), S. 7 ff.

9 Bundesrat, Botschaft vom 15. Mai 2024 (Fn. 5), S. 8.