Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 16 Seiten

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Mit einem Mandatsvertrag vom 2. Dezember 2024 erteilte die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), als Auftraggeberin, dem Centre d’étude des relations de travail (CERT) der Universität Neuenburg, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Jean-Philippe Dunand, Rechtsanwalt, Doktor der Rechtswissenschaften, ordentlicher Professor für schweizerisches und internationales Arbeitsrecht, als Beauftragter, das Mandat für die Erstellung eines Zusatzberichts zur Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip.

Gemäss Artikel 4.1 des Mandatsvertrags sollte der Bericht 5 bis höchstens 15 Seiten umfassen und die folgenden Elemente beinhalten:

- Kurze Einleitung zum Kontext der Auftragserteilung (Kapitel I);

- Detaillierte Einschätzung der direkten oder indirekten Anwendbarkeit der Artikel 1, 2, 5 und 7 des ILO-Übereinkommens Nr. 191 (Kapitel II);

- Falls nötig eine kurze Einschätzung der direkten oder indirekten Anwendbarkeit der üblichen Schlussbestimmungen in den Artikeln 3, 4, 6 und 8 des ILO-Übereinkommens Nr. 191 (Kapitel III);

- Zusammenfassung (Kapitel IV).

Dieser Bericht soll als Anhang des Zusatzberichts des Bundesrates zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt dienen, welcher unter der Leitung des CERT per 30. Juni 2024 auf Verlangen und im Auftrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das SECO, erstellt worden ist.

I. Kurze Einführung zum Kontext der Auftragserteilung

Die Annahme des Übereinkommens Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip durch die Internationale Arbeitskonferenz am 12. Juni 2023 bildet den Schlusspunkt eines mehrere Jahre umfassenden Prozesses, deren verschiedene Etappen an dieser Stelle kurz dargestellt werden.

Am 19. Juni 1998 nahm die Internationale Arbeitskonferenz die Erklärung der ILO über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen an1. Die Erklärung weist darauf hin, dass mit dem freien Beitritt zur ILO alle Mitglieder die in ihrer Verfassung und in der Erklärung von Philadelphia (Art. 1) niedergelegten Grundsätze und Rechte anerkannt haben. Sie postuliert damit die Existenz einer umfassenden Grundlage an Pflichten, welche den Mitgliedstaaten allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei der ILO auferlegt sind. Genauer anerkennt sie (in ihrer Version von 2008) vier grundlegende, im Rahmen der Arbeitsbeziehungen herrschende Rechte (Art. 2):

- die Vereinigungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts zu

Kollektivverhandlungen;

- die Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit;

1 Zu dieser Erklärung vgl. Jean-Michel Servais, Droit international du travail, Brüssel 2015, N 200 ff.