Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 16 Seiten

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- Übereinkommen Nr. 190 über Gewalt und Belästigung (2019), nicht durch die Schweiz ratifiziert37.

Wie im Mandat gewünscht, untersuchen wir nun die Frage der direkten oder indirekten Anwendbarkeit der Artikel 1, 2, 5 und 7 des Übereinkommens Nr. 191.

Artikel 1

Artikel 1 des Übereinkommens zählt die in den acht betroffenen Instrumenten vorzunehmenden Folgeänderungen auf, mit denen die Verweise auf die Erklärungen von 1998 und 2008, auf die Kategorien von grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit und auf die Liste der Kernübereinkommen angepasst werden sollen38. Er enthält vier Absätze, die der Reihe nach geprüft werden.

Der erste Absatz hat zum Ziel, die Worte «Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen, 1998» oder jede Variante davon durch die Worte «Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998) in der geänderten Fassung von 2022» zu ersetzen. Dies betrifft die Präambeln verschiedener ILO-Instrumente:

- das Übereinkommen Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999);

- das Übereinkommen Nr 183 über den Mutterschutz (2000);

- das Seearbeitsübereinkommen (2006) in der geänderten Fassung (MLC, 2006);

- das Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006);

- das Übereinkommen Nr. 188 über die Arbeit in der Fischerei (2007);

- das Übereinkommen Nr. 189 über Hausangestellte (2011);

- das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 (2014).

Der zweite Absatz zielt darauf ab, die Worte «dem Übereinkommen (Nr. 155) über den Arbeitsschutz, 1981» und «dem Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006» in den Präambeln der folgenden Instrumente hinzuzufügen:

- dem dritten Präambelabsatz des Seearbeitsübereinkommens (2006) in der geänderten Fassung (MLC, 2006);

- dem fünften Präambelabsatz des Übereinkommens Nr. 188 über die Arbeit in der Fischerei (2007);

- dem zwölften Präambelabsatz des Protokolls zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930 (2014).

Der dritte Absatz zielt darauf ab, in drei ILO-Instrumenten die Worte «ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld» wie folgt einzufügen:

- Einfügen eines neuen Buchstabens e) in Artikel III des Seearbeitsübereinkommens (2006) in der geänderten Fassung (MLC, 2006).

37 Der Ratifizierungsprozess ist im Gang. Die Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 2022 zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (BBl 2022 1379) wird einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren unterstellt, begleitet von einem Zusatzbericht des CERT vom 30. Juni 2024.

38 Internationales Arbeitsamt (Fn. 21), Genf 2022, S. 6, N 7.