Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 16 Seiten
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- die effektive Abschaffung der Kinderarbeit;
- die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Die Mitgliedstaaten müssen diese grundlegenden Prinzipien «in gutem Glauben und gemäss der Verfassung» einhalten, fördern und verwirklichen, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifiziert haben (Art. 2). Diese Rechte entspringen (im Text von 2008) aus acht internationalen Arbeitsübereinkommen, den sogenannten «Kernübereinkommen»2. Die Erklärung sieht zudem spezifische Folgemassnahmen vor, deren Modalitäten im Anhang beschrieben werden3.
Am 10. Juni 2008 nahm die Internationale Arbeitskonferenz die Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung an4. Mit diesem Instrument bekräftigt die Organisation ihren Willen, für volle und produktive Beschäftigung und eine menschenwürdige Arbeit für alle einzustehen.
Am 21. Juni 2019 nahm die Internationale Arbeitskonferenz eine Erklärung zum hundertjährigen Bestehen der ILO für die Zukunft der Arbeit und eine begleitende Entschliessung an. In Ziffer II/D der Erklärung wird postuliert: «Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind von grundlegender Bedeutung für menschenwürdige Arbeit». In der Entschliessung zur Jahrhunderterklärung der ILO wird der Verwaltungsrat der Organisation dazu aufgerufen, «möglichst bald Vorschläge zur Aufnahme sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen in das IAO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu prüfen» (Art. 1).
In der Folge nahm die Internationale Arbeitskonferenz, mit Unterstützung der Schweiz, am 10. Juni 2022 die Entschliessung zur Aufnahme eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds in das ILO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit an. Wie aus dem Titel hervorgeht, nimmt die Entschliessung ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in das ILO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit auf (§ 1 und 2). Somit wird die Liste der vier grundlegenden Rechte bei der Arbeit in der Erklärung von 1998 mit dem Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld (als fünftes grundlegendes Recht) ergänzt.
In der Entschliessung von 2022 wird ebenfalls erklärt, dass zwei neue ILO- Übereinkommen als Kernübereinkommen deklariert werden, nämlich das Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt und das Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (§ 3). Diese zwei Übereinkommen konkretisieren das neue grundlegende Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Ausserdem wird der Verwaltungsrat der ILO dazu aufgerufen, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, damit an allen einschlägigen internationalen Arbeitsnormen gegebenenfalls bestimmte Folgeänderungen vorgenommen werden, die aufgrund der Annahme dieser Entschliessung erforderlich sind (§ 4). Schliesslich erklärt die Entschliessung zudem, dass diese nicht so auszulegen ist, als berühre sie in irgendeiner unbeabsichtigten Weise die Rechte und Pflichten eines Mitglieds, die sich aus bestehenden Handels- und Investitionsabkommen zwischen Staaten ergeben (§ 5).
2 Vgl. Jean-Philippe Dunand und Aurélien Witzig, La Suisse et l’Organisation internationale du travail (OIT) – Fondamentaux et portée pratique, Basel 2022, S. 201 ff.; Christine Kaufmann und Christoph Good, Die Anwendbarkeit von ILO-Recht vor Schweizer Gerichten: Potential und Grenzen, in: PJA 2016, S. 647 ff.
3 Zu den Folgemassnahmen vgl. Jean-Philippe Dunand und Aurélien Witzig (Fn. 2), S. 66 f.
4 Zu dieser Erklärung vgl. Jean-Michel Servais (Fn. 1), N 209 f.