Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 17 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
3 Zusammenfassung des Übereinkommens Nr. 191
3.1 Ziele
Das Übereinkommen Nr. 191 hat zum Ziel, die Instrumente der IAO, welche Bezüge zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten sowie zu den Kernübereinkommen aufweisen, auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Änderungen dienen der Sicherstellung von Kohärenz und Rechtssicherheit innerhalb des Normenkorpus der IAO.
3.2 Rechtsnatur
Der Zusatzbericht vom 13. Dezember 2024 (Anhang 2) enthält eine eingehende juristische Analyse zur direkten oder indirekten Anwendbarkeit aller Bestimmungen des Übereinkommens Nr. 191, einschliesslich der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Auslegungsprinzipien, die dieses aufgestellt hat. Dieser Bericht zeigt auf, dass das Übereinkommen Nr. 191 formeller und nicht materieller Natur ist. Es ist grundsätzlich nicht darauf ausgelegt, direkt anwendbare Bestimmungen zu enthalten. Die Bestimmungen des Übereinkommens Nr. 191 sind offensichtlich an die Staaten gerichtet und somit in der schweizerischen Rechtsordnung nicht direkt anwendbar.
Darüber hinaus verweist der Bundesrat auf den Zusatzbericht vom 13. Dezember 2024 (Anhang 2).
3.3 Verlauf und Ergebnis der Verhandlungen
Im Gegensatz zu den meisten IAO-Übereinkommen, bei denen sich die Verhandlungen über zwei Jahre erstrecken, war das Übereinkommen Nr. 191 nur an der IAK von 2023 Gegenstand einer einfachen Diskussion. In Anbetracht des rein formalen Charakters des Übereinkommens entschied sich der Verwaltungsrat der IAO, den Vertragsstaaten einen Kurzbericht der vorgeschlagenen Texte zu unterbreiten, der als Diskussionsgrundlage der Konferenz dienen sollte. Die Regierung und die Sozialpartner der Schweiz wurden zu diesem Bericht konsultiert. Sie unterstützten das Ziel der Bewahrung von Klarheit und Konsistenz der internationalen Arbeitsnormen.
Ein solches beschleunigtes Verfahren zur Annahme von IAO-Instrumenten war bereits im Falle von zwei anderen Übereinkommen mit rein formalem Charakter angewandt worden, die beide von der Schweiz rasch ratifiziert wurden23.
Die Regierungen sowie die Vertretenden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützen diskussionslos die Genehmigung dieses Übereinkommens. Es wurde mit 467 gegen 10 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Die Schweizer Regierung und Sozialpartner haben das Übereinkommen ebenfalls angenommen.
3.4 Beurteilung und Umsetzung
Das Übereinkommen Nr. 191 konkretisiert die Entschliessung, 2022, und zielt auf die Gewährleistung der Kohärenz der normativen Instrumente der IAO ab. Mit der Annahme der Entschliessung, 2022, erklärte die IAK, dass das Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt, 1981, und das Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006, als Kernübereinkommen im
23 Vgl. dazu Anhang 2: Zusatzbericht zur Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung des 10/17 Übereinkommens Nr. 191 vom 13. Dezember 2024, S. 9f.