Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 17 Seiten

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schweizerischen Rechts und der Praxis mit dem Übereinkommen Nr. 191 war Gegenstand einer vertieften Analyse in der im Mai 2024 verabschiedeten Botschaft über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191. Diese dem vorliegenden Bericht beigelegte Analyse zeigt auf, dass das Übereinkommen Nr. 191 rein technischer und formeller Natur ist und keine tatsächliche materielle Reichweite aufweist. Zur Ratifikation bedarf es weder der Annahme neuer noch der Anpassung bestehender Gesetze oder Verordnungen. In seiner Botschaft stellt der Bundesrat den Antrag für die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191.

Die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 war nicht Gegenstand einer vorgängigen ordentlichen Vernehmlassung, da die Sozialpartner in die Erarbeitung des Übereinkommens eingebunden waren und auch zum Botschaftsentwurf konsultiert wurden. Der Bundesrat war der Ansicht, dass von einer Vernehmlassung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, zumal die Positionen der interessierten Kreise bereits bekannt waren (Art. 3a Abs. 1. Bst. b, Bundesgesetz vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren). Dieses seit vielen Jahren praktizierte Vorgehen ist bei Ratifikationen von IAO-Übereinkommen üblich und stimmt mit dem Übereinkommen Nr. 144 der IAO über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen überein, das von der Schweiz im Jahr 2000 ratifiziert wurde.

Am 18. Dezember 2024 stimmte der Nationalrat zugunsten einer Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, in einem Zusatzbericht aufzuzeigen, welche Bestimmungen des Übereinkommens Nr. 191 der IAO direkt anwendbar und welche indirekt anwendbar sind und anschliessend ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Am 19. März 2025 äusserte sich auch der Ständerat zugunsten einer Rückweisung.

Die vorliegende Vernehmlassung bezweckt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191, mit welcher die Schweiz die Kohärenz der völkerrechtlichen Arbeitsnormen sowie einen besseren Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der ganzen Welt unterstützt. Für eine Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens sind keine Anpassungen auf gesetzgeberischer Ebene notwendig. Der Zusatzbericht zu dieser Botschaft (Anhang 2) bestätigt, dass das Übereinkommen und dessen Bestimmungen in der schweizerischen Rechtsordnung nicht direkt anwendbar sind.