Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 17 Seiten

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2022)5. Wie der Name besagt, ändert diese Entschliessung die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte dahingehend, dass sie dieses als fünftes Prinzip hinzufügt (Absatz 1). Damit wird das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in die Liste der vier grundlegenden Prinzipien und Rechte der Erklärung von 1998 aufgenommen. Die Entschliessung, 2022 anerkennt die Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (1981) und Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006) als Kernübereinkommen (Absatz 3). Diese zwei Übereinkommen konkretisieren das neue grundlegende Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und fügen diese den acht Kernübereinkommen hinzu6. Die Entschliessung ersucht den Verwaltungsrat, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, damit an allen internationalen Arbeitsnormen die aufgrund der Annahme dieser Entschliessung erforderlichen Folgeänderungen vorgenommen werden (Absatz 4).

Dies war also der Kontext der Annahme des Übereinkommens Nr. 191 durch die IAK mit Unterstützung der Schweiz am 12. Juni 2023. Am selben Tag verabschiedete die IAK die Entschliessung über die rasche Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 191, die daran erinnert, dass «die rasche und breite Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 191 wünschenswert ist, um im Bestand der internationalen Arbeitsnormen die Kohärenz aufrechtzuerhalten, indem die in diesen Normen enthaltenen Verweise auf die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit mit der Erklärung der IAO über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998) in der geänderten Fassung von 2022 in Einklang gebracht werden». Sie ruft die Staaten dazu auf, das Übereinkommen rasch und breit zu ratifizieren.7

Die Abkommen der IAO zeichnen sich durch die tripartite Struktur dieser Organisation aus, bei der die Regierungen, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer an deren Erarbeitung beteiligt sind.

Gemäss Artikel 19 Absatz 5 Buchstabe b sowie Absatz 6 Buchstabe b der Verfassung vom 28. Juni 1919 der IAO8 müssen die Mitgliedstaaten die anlässlich der Tagungen

5Anhang 1 der Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 (BBl 2024 1267);

auch Verfügbar unter: https://www.ilo.org/ → Conférence internationale du Travail (CIT) → 110e session de la Conférence internationale du Travail → Textes adoptés par la Conférence à sa 110e session → Résolution concernant l’inclusion d’un milieu de travail sûr et salubre dans le cadre des principes et droits fondamentaux au travail de l’OIT → Entschließung zur Aufnahme eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds in das IAO- Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit

6Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des

Vereinigungsrechtes, 1948; Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen, 1949;

Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930; Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957; Übereinkommen Nr. 100 über die

Gleichheit des Entgelts, 1951; Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in

Beschäftigung und Beruf, 1958; Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die

Zulassung zur Beschäftigung, 1973; Übereinkommen Nr. 182 über die schlimmsten

Formen von Kinderarbeit, 1999

7Verfügbar unter: https://www.ilo.org/ → Conférence internationale du Travail (CIT) → 111e

session de la Conférence internationale du Travail → Rapports soumis à la 111e session de la Conférence internationale du Travail → Resolution concerning the prompt ratification of the Safe and Healthy Working Environment (Consequential Amendments) Convention, 2023 (No. 191)→ Entschließung über die rasche Ratifizierung des Übereinkommens über ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld (Folgeänderungen), 2023 6/17

8 SR 0.820.1