Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 17 Seiten

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Übersicht

Im Juni 2023 nahm die Internationale Arbeitskonferenz das Übereinkommen Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip an. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die Klarheit und Kohärenz des Korpus der völkerrechtlichen Arbeitsnormen sicherzustellen. Es ist rein technischer und formeller Natur und hat keine tatsächliche materielle Reichweite.

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) ist eine tripartite Organisation der Vereinten Nationen, deren Aufgabe es ist, soziale Gerechtigkeit und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle zu fördern. Anlässlich der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) im Jahr 1998 wurde die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit einstimmig angenommen. Die Erklärung postuliert die Existenz einer universellen Grundlage von Pflichten der Mitgliedstaaten, die sich allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der IAO ergeben. Genauer anerkennt sie – in der Version von 2008 – vier grundlegende Rechte und Prinzipien bei der Arbeit: a) die Vereinigungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen; b) die Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit; c) die effektive Abschaffung der Kinderarbeit; und d) die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Mit dieser Erklärung verpflichten sich alle Mitgliedstaaten der IAO, die grundlegenden Prinzipien und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifiziert haben.

In Umsetzung der 2019 beschlossenen Jahrhunderterklärung der IAO für die Zukunft der Arbeit und im Bewusstsein der Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nahm die IAK im Jahr 2022 die Entschliessung zur Aufnahme eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds in das IAO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit an. Diese Entschliessung ergänzt die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998, indem sie diesen das Recht auf eine sicheres und gesundes Arbeitsumfeld hinzufügt und zwei Übereinkommen zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kernübereinkommen anerkennt.

Ein Jahr danach nahm die IAK in Anbetracht der Auswirkungen dieser Entschliessung auf den Normenkorpus der IAO das Übereinkommen Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip (nachfolgend: Übereinkommen Nr. 191) an sowie eine Entschliessung, welche die Mitgliedstaaten zu einer raschen Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191 aufruft.

Das Übereinkommen Nr. 191 (Anhang 1) zielt darauf ab, die Klarheit und Kohärenz des Korpus der völkerrechtlichen Arbeitsnormen sicherzustellen und die notwendigen Anpassungen an gewissen IAO-Instrumenten vorzunehmen, um einerseits das grundlegende Prinzip und Recht eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds hinzuzufügen und andererseits die zwei neu als Kernübereinkommen anerkannten Übereinkommen zu ergänzen.

Die bestehende Politik bezüglich der Ratifikation von IAO-Normen erlaubt es der Schweiz, ein IAO-Übereinkommen zu ratifizieren, solange dieses mit der schweizerischen Rechtsordnung im Einklang steht. Die Konformität des 2/17