Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 17 Seiten

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• Übereinkommen Nr. 190 über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, 201931.

Das Übereinkommen Nr. 191 hat zwei rechtliche Hauptwirkungen. Erstens muss jeder Mitgliedstaat, der eines der oben erwähnten acht Instrumente ratifizieren will, dieses in der geänderten Form ratifizieren. Zweitens: Wenn ein Mitgliedstaat es ratifiziert, ist er an die geänderten Versionen der Übereinkommen gebunden, die er bereits ratifiziert hat.

Die Schweiz hat die Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999, Nr. 183 über den Mutterschutz, 2000, das MLC, 2006, das Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, 2011, und das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930, ratifiziert.

Das Übereinkommen Nr. 191 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der einer Ratifizierung bedarf. Er umfasst acht Artikel. Substanziell sind die Artikel 1 Absatz 3, 2 und 5, während sich die übrigen Artikel auf die Präambeln der 15 Instrumente beziehen oder übliche Schlussbestimmungen enthalten.

In der Mehrheit der Fälle ist es die Präambel dieser Instrumente, die geändert wird. Dies führt zu keiner zusätzlichen rechtlichen Verpflichtung und hat keine Auswirkungen auf das schweizerische Recht.

Die übrigen vorgeschlagenen Änderungen haben keine neuen Verpflichtungen für die Schweizer Regierung oder Unternehmen zur Folge. Das schweizerische Recht und die Praxis bieten ein hohes Schutzniveau im Bereich der Arbeitsgesundheit und -sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aus diesem Grund bedingt eine Ratifikation durch die Schweiz weder die Schaffung neuer noch die Anpassung bestehender Bestimmungen im schweizerischen Recht.

4 Erläuterungen zu den Bestimmungen

Art. 1

In Absatz 1 wird bestimmt, dass die Worte «Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen, 1998» oder jede Variante hiervon durch die Worte «Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998) in der geänderten Fassung von 2022» ersetzt werden, und zwar in der Präambel des Übereinkommens Nr. 182 über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999, des Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz, 2000, des Seearbeitsübereinkommens, 2006, in der geänderten Fassung, des Übereinkommens Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006, des Übereinkommens Nr. 188 über die Arbeit in der Fischerei, 2007, des Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, 2011, und des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930.

Der zweite Absatz sieht vor, dass die Worte «dem Übereinkommen Nr. 155 über den Arbeitsschutz, 1981» und «dem Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006» in chronologischer Reihenfolge im dritten Präambelabsatz des Seearbeitsübereinkommens, 2006, in der geänderten Fassung, im fünften

31 Verfügbar unter: www.ilo.org → International Labour Standards → C190 - Violence and 12/17 Harassment Convention, 2019 (No. 190)