Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 17 Seiten
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oder für ihre Unternehmen zur Folge. Das Übereinkommen zielt einzig darauf ab, die Kohärenz der völkerrechtlichen Arbeitsnormen sicherzustellen. Dessen Ratifikation bedingt weder die Schaffung neuer noch die Anpassung bestehender Bestimmungen im schweizerischen Recht. Keine der Bestimmungen des Übereinkommens ist direkt anwendbar. Eine Ratifikation dieses Übereinkommens hätte folglich keinerlei rechtliche Auswirkungen auf die Schweiz, wäre jedoch ein starkes Signal zur Wahrung der Kohärenz innerhalb des Normensystems der IAO.
Aus all diesen Gründen schlägt der Bundesrat vor, das Übereinkommen Nr. 191 zu ratifizieren.
1.3 Beziehung zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023–202717, noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 2024 über die Legislaturplanung 2023–202718 explizit angekündigt. Allerdings sieht das Ziel 14 der Botschaft zur Legislaturplanung 2023–202719 die Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat vor.
Das Übereinkommen Nr. 191 ist auch mit dem Ziel 8 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung20 verbunden, das menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum anstrebt. Die Aktualisierung der IAO-Instrumente im Hinblick auf die Integration eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds trägt insbesondere zum Target 8.8 bei, das darauf abzielt, Arbeitsrechte zu schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer zu garantieren.
Schliesslich trägt das Übereinkommen Nr. 191 auch zum Ziel 8 der Strategie Gesundheit2030+ und deren Stossrichtung 8.2 für ein gesundes Arbeitsumfeld bei21.
1.4 Behandlung parlamentarischer Diskussionen und Vorstösse
Am 18. Dezember 2024 stimmte der Nationalrat mit 117 gegen 73 bei 1 Enthaltung zugunsten einer Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, in einem Zusatzbericht aufzuzeigen, welche Bestimmungen des Übereinkommens Nr. 191 der IAO direkt anwendbar und welche indirekt anwendbar sind und anschliessend ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Ständerat sprach sich am 19. März 2025 ebenfalls für eine Rückweisung aus.
2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Per Ende Februar 2025 wurde das Übereinkommen Nr. 191 durch Australien, Guatemala und die Tschechische Republik ratifiziert22. Aufgrund dieser Ratifikationen ist das Übereinkommen Nr. 191 gemäss seinem Artikel 4 Absatz 1 am 29. Oktober 2024 in Kraft getreten.
17 BBl 2024 525
18 BBl 2024 1440
19 Botschaft zur Legislaturplanung 2023–2027
20 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
21 Verfügbar unter: https://www.admin.ch/gov/de/start.html → Dokumentation → Medienmitteilungen → Medienmitteilungen des Bundesrates →Bundesrat setzt in seiner Strategie Gesundheit2030 neue Schwerpunkte 9/17
22 Vgl: https://normlex.ilo.org/ → Ratification by conventions → C191