Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 17 Seiten

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Sinne der Erklärung, 1998 und geändert 2022, anzusehen sind. Sie beschloss ebenso, dass die Erklärung, 1998, und die Erklärung, 2008, fortan als «Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998), in der geänderten Fassung von 2022» und als «Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung (2008), in der geänderten Fassung von 2022» zu bezeichnen sind. Mit dem Übereinkommen Nr. 191 wird beabsichtigt, die notwendigen Änderungen an bestimmten Instrumenten der IAO vorzunehmen, um zum einen das Prinzip eines sicherem und gesunden Arbeitsumfelds sowie das Recht darauf und zum anderen die beiden neu als Kernübereinkommen eingestuften Übereinkommen aufzunehmen.

Zu ändern sind sieben Übereinkommen, ein Protokoll und sieben Empfehlungen, da gewisse Bestimmungen darin entweder auf die ursprünglichen Bezeichnungen der Erklärung, 1998, und der Erklärung, 2008, auf die ursprünglichen vier Kategorien grundlegender Rechte und Prinzipien oder auf die ursprünglichen acht Kernübereinkommen Bezug nehmen. Um dem aktuellen Stand zu entsprechen, sind diese Instrumente anzupassen. Die Revision kann nur durch einen formellen Änderungsantrag erfolgen.

Zu diesen 15 Instrumenten zählen folgende 7 Übereinkommen und folgendes Protokoll:

• Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 199 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999)24;

• Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz, 200025;

• Seearbeitsübereinkommen, 2006, vom 23. Februar 2006 in der geänderten Fassung (MLC, 2006)26;

• Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 20027;

• Übereinkommen Nr. 188 über die Arbeit im Fischereisektor, 200728;

• Übereinkommen Nr. 189 vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, 201129;

• Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (Protokoll zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930)30;

24 SR 0.822.728.2

25 SR 0.822.728.3

26 SR 0.822.81

27 Verfügbar unter: www.ilo.org → International Labour Standards → Convention C187 - Promotional Framework for Occupational Safety and Health Convention, 2006 (No. 187)

28 Verfügbar unter: www.ilo.org → International Labour Standards → C188 - Work in Fishing Convention, 2007 (No. 188)

29 SR 0.822.728.9 11/17

30 BBl 2016 7039