Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 17 Seiten

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ursprünglichen Kategorien von grundlegenden Prinzipien und Rechten, auf die acht ursprünglichen Kernübereinkommen oder auf die ursprünglichen Titel der Erklärungen von 1998 und von 2008 über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung Bezug nehmen. Diese Revisionen können nur mittels einer formellen Änderung der betreffenden Instrumente erfolgen. Das Übereinkommen bezweckt die Sicherstellung der Kohärenz des Korpus der völkerrechtlichen Arbeitsnormen; dessen Ratifikation durch die Schweiz ist aus folgenden Gründen gerechtfertigt.

Erstens hat die Schweiz den Prozess zur Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip unterstützt. Sollte die Schweiz eine Ratifikation des Übereinkommens ablehnen, so hiesse dies, dass sie die Aktualisierung des Normenkorpus der IAO verweigert. Konkret würde eine Nicht-Ratifikation das Signal einer Nicht-Anerkennung dieses grundlegenden Rechts und damit von Inkohärenz aussenden.

Zweitens würde die Tatsache, dass rechtliche Instrumente der IAO nicht auf dem neuesten Stand sind, Rechtsunsicherheit schaffen und Verwirrung stiften. Die Schweiz hat sich immer zugunsten eines starken und glaubwürdigen Normenkorpus der IAO eingesetzt. Als deren Gründungs- und Gaststaat ist es essenziell, die Kohärenz der rechtlichen Instrumente der Organisation zu verteidigen.

Drittens anerkennt die Schweiz die Bedeutung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit auch in ihren bilateralen Beziehungen. Die Nachhaltigkeitskapitel ihrer Freihandelsabkommen verweisen systematisch auf die grundlegenden Prinzipien und Rechte. Das neue grundlegende Recht und Prinzip wurde in diesem Kapitel in den von der Schweiz mit seinen Partnern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossenen Abkommen mit Chile11, Moldawien12, Indien13, Thailand14 und der Ukraine15 hinzugefügt. In diesen Abkommen verpflichten sich die Parteien dazu, die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen, einschliesslich eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds16. Die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191 würde es der Schweiz erlauben, in Bezug auf ihre im Rahmen ihrer Freihandelsabkommen eingegangenen Verpflichtungen kohärent zu bleiben. Sollte die Schweiz das Übereinkommen Nr. 191 nicht ratifizieren, würde dies den Einbezug von sozialen Nachhaltigkeitskriterien in ihren zukünftigen Freihandelsabkommen erschweren. Eine Nicht-Ratifikation dieses Übereinkommens wäre der Glaubwürdigkeit der Schweiz bei zukünftigen Verhandlungen abträglich.

Schliesslich handelt es sich beim Übereinkommen um ein rein technisches und formelles Abkommen ohne tatsächlichen materiellen Gehalt. Die vorgeschlagenen Änderungen hätten keine neuen Verpflichtungen oder Regulierungen für die Schweiz

11 Verfügbar unter: https://www.efta.int/ → Free trade network → Chile | European Free Trade Association

12 Verfügbar unter: https://www.efta.int/ → Free trade network → Moldova | European Free Trade Association

13 Verfügbar unter: https://www.efta.int/ → Free trade network → India | European Free Trade Association

14 Verfügbar unter: https://www.efta.int/ → Free trade network → Thailand | European Free Trade Association

15 Verfügbar unter: https://www.efta.int/ → Free trade network → Ukraine | European Free Trade Association

16 Zum Beispiel: Art.137 Abs. 2 des Abkommens mit Chile, oder Art. 94 Abs. 2 des Abkommens 8/17 mit Moldawien.