Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/21: Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) · 18 Seiten
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muss. Dabei handelt es sich um eine durchschnittliche Intensität, die zu Beginn (Ein- führungsphase, wenn das Kind noch sehr jung ist) oder gegen Ende der Intervention (schrittweise Reduzierung der Begleitung) geringer sein kann. Die 15 Stunden umfas- sen ausschliesslich die Arbeit des Personals der Organisation mit dem Kind, mit oder ohne Anwesenheit der Inhaberinnen bzw. Inhaber der elterlichen Sorge oder anderer Betreuungspersonen.
Abs. 6: Die Erfahrungen aus dem Pilotversuch haben gezeigt, dass die Intensität der IFI etwas tiefer ist, wenn hauptsächlich eine Fernbehandlung stattfindet, ohne dass dies einen Einfluss auf die Wirksamkeit der Intervention hat. Denn diese Interven- tionsform erfordert ein stärkeres Engagement der Inhaberinnen und Inhaber der elter- lichen Sorge. Deshalb wird die verlangte Mindestintensität auf durchschnittlich 10 Be- handlungsstunden pro Woche reduziert. Neben den Arbeitsstunden, die das Personal der Organisation mit dem Kind verbringt ‒ mit oder ohne die Erwachsenen, die es be- treuen ‒, sind in diesen 10 Stunden auch die mit den Inhaberinnen und Inhabern der elterlichen Sorge geleisteten Stunden eingerechnet, wenn es sich dabei um eine Ar- beit anhand von Videoaufnahmen des Kindes handelt.
Art. 7 Verlängerung der IFI
Nach Ablauf der zwei Jahre IFI kommen teils weniger intensive Massnahmen zur Ver- längerung der Intervention zum Tragen, um das Erreichte zu festigen und zum Bei- spiel zu verhindern, dass die Fortschritte des Kindes vor dem Schuleintritt nachlas- sen. In manchen Fällen braucht das Kind auch Begleitung in einer neuen Umgebung, da Übergänge für die betroffenen Kinder in der Regel besonders schwierig sind.
Solche Verlängerungen sind wichtig, um die Wirksamkeit der IFI zu festigen. Der me- dizinische Teil der Verlängerung wird von der IV über eine (gekürzte) Pauschale über- nommen, die für jeden zusätzlichen Monat für höchstens ein Jahr ausbezahlt wird (siehe Art. 12). Zudem wird sie nur ausgerichtet, wenn die Verlängerung wöchentlich mindestens eine Stunde Arbeit des Personals der Organisation mit dem Kind um- fasst. Massnahmen, die von der Organisation getroffen werden, um beispielsweise Lehrpersonen für die Besonderheiten von Autismus zu sensibilisieren, sind nicht als Interventionsstunden anzurechnen, da diese Aufgabe in die Zuständigkeit der Kan- tone fällt.
Art. 8 Teilnehmende an der IFI
Mit den Pauschalen der IV dienen zur Deckung die Kosten der medizinischen Mass- nahmen, die im Rahmen der IFI für Versicherte geleistet werden (Bst. a), bei denen gemäss Ziffer 405 im Anhang der Verordnung des EDI über Geburtsgebrechen9 eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) diagnostiziert wurde.