Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/22: Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 · 17 Seiten

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5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen, namentlich mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Verknüpfung ihrer jeweiligen EHS, kompatibel. Durch die geplante Anpassung der CO2-Verordnung bezüglich EHS wird sichergestellt, dass die reibungslose Umsetzung dieses Abkommens im Einklang mit den ab 2026 geltenden Regelungen in der EU gewahrt werden kann. Durch die Angleichung der Regelung an jene des EHS der EU bestehen keine höheren regulatorische Anforderungen als bei vergleichbaren Regulierungen im Ausland (Art. 4 Abs. 1 Bst. b UEG).

6 Datenschutz

Mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen werden keine zusätzlichen Daten aktiv publiziert.