Vorlage

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 19 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 10Fedlex · Vorlage

E-Fahrzeug-Abgabegesetz «%ASFF_YYYY_ID»

Ordnungsbussengesetz vom 18. März 201611 (OBG). Wird das Ordnungsbussenverfahren abgelehnt oder die Busse nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, gilt Absatz 1.

Art. 34 Strafverfolgung durch die Kantone

1Die Kantone verfolgen Widerhandlungen nach Artikel 32, die sie im Landesinnern feststellen. Für das Verfahren gilt das OBG12.

2Der Bussenertrag fällt den Kantonen zu.

Art. 35 Verjährung

Die Strafverfolgung und die Strafe für Übertretungen nach Artikel 32 verjähren in drei Jahren.

9. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 36 Vollzug

Der Bundesrat regelt den Vollzug.

Art. 37 Änderung anderer Erlasse

Die Änderung anderer Erlasse wird in Anhang 1 geregelt.

Art. 38 Referendum und Inkrafttreten

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

11 SR 314.1

12 SR 314.1