Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten

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andere Behörden stellt, woraufhin Informationen aus dem System rasch offengelegt werden können. Der Zugriff auf das NCIC unterliegt dabei strikten Zugriffsbeschränkungen nach dem «Need-to-Know»-Prinzip. Das bedeutet, dass Bundes-, bundesstaatliche und lokale Polizeibehörden grundsätzlich zugriffsberechtigt sind, jedoch ist der Zugriff auf jene Personen beschränkt, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben benötigen und über die entsprechende Sicherheitsfreigabe verfügen.

Die formellgesetzliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb der Datenbanken auf Bundesebene bildet 28 U.S. Code § 534. Dieser verpflichtet die US-Generalstaatsanwaltschaft bzw. das FBI, ein zentrales System zum Austausch von strafrechtlich relevanten Informationen unter den Strafverfolgungsbehörden einzurichten. Der Wortlaut verpflichtet das DOJ, «Informationen zur Identifizierung von Personen zu sammeln, zu speichern und zu verbreiten» und solche Informationen mit Bundes-, bundesstaatlichen und lokalen Behörden zu teilen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb von Bundesdatenbanken (einschliesslich Datensicherheit, Zugriffskontrollen und Zweckbindung) werden in 5 U.S.C. § 552a (Privacy Act of 1974) sowie speziell für kriminalitätsbezogene Informationen in Federal Regulations 28 CFR Part 20 festgelegt.

Neben dem NCIC bestehen z. B. die Criminal Justice Information Services (CJIS) oder das Integrated Automated Fingerprint Identification System (IAFIS), ein vom FBI betriebenes, landesweites, automatisiertes Fingerabdruck- und Strafregistersystem. Lokale, gliedstaatliche und bundesweite Behörden füttern das System auf freiwilliger Basis. Strafverfolgungsbehörden können eine Suche in IAFIS beantragen. Das «Need-to-Know»-Prinzip» gilt ebenso.

Nach den 9/11-Anschlägen wurden die Gefässe der Fusion Centers und der Joint Terrorism Task Forces (JTTFs) ins Leben gerufen, um den Informationsaustausch zwischen Bundesbehörden wie dem FBI, dem DHS, dem DOJ sowie staatlichen und kommunalen Polizeibehörden zu verbessern. Die gesetzliche Grundlage für Fusion Centers ist 6 USC 124h (Department of Homeland Security State, Local, and Regional Fusion Center Initiative). Diese stehen unter Leitung der Gliedstaaten und dienen mehrheitlich dem Austausch auf gliedstaatlicher und kommunaler Ebene, mit dem Ziel, Informationen und Ressourcen verschiedener Stellen in den jeweiligen Untersuchungen zusammenzuführen.

Anfragen zwischen Bundesbehörden werden über formelle Amtshilfeverfahren behandelt (Information Sharing Agreements, ISA). Daten dürfen nur zu dem Zweck weitergegeben werden, zu dem sie erhoben wurden. Behörden behalten meist die Hoheit über ihre Daten.

Die Gliedstaaten und lokale Polizeibehörden haben ebenso Zugriff auf die Informationen aus dem NCIC. Ergänzt wird dieses durch das National Law Enforcement Telecommunication System (NLETS). Im Gegensatz zu Datenbanken wie dem NCIC ist NLETS kein zentrales Archiv, sondern ein sicheres Kommunikationsnetzwerk, das Anfragen zwischen autorisierten Stellen vermittelt. Der Fokus liegt auf dem Informationsaustausch zwischen den Gliedstaaten sowie zwischen den Gliedstaaten und Bundes-