Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten
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behörden, insbesondere dem FBI. Die eigentlichen Daten verbleiben stets bei den jeweiligen Ursprungsbehörden, wie etwa den Department of Motor Vehicles (DMV) oder den gliedstaatlichen Polizeikorps. Zu den über NLETS übermittelten Inhalten zählen unter anderem Fahrzeugregistrierungs- und Führerscheindaten, Informationen zur Vorstrafengeschichte, Interpol-Daten sowie frei formulierte Mitteilungen zwischen Strafverfolgungsbehörden. Die rechtliche Grundlage für das National Law Enforcement Telecommunications System (NLETS) unterscheidet sich von der des NCIC. NLETS ist keine staatliche Behörde, sondern eine private, gemeinnützige Organisation. Kein Bundesgesetz verpflichtet Gliedstaaten zum Datenaustausch untereinander, der Datenaustausch ist freiwillig.
Auf Ebene der Counties besteht kein einheitlicher oder vollständiger Datenzugang. Formelle Amtshilfeverfahren zwischen lokalen Polizeidienststellen und Sheriff’s Offices kommen dort vor, wo keine direkte Systemanbindung besteht, insb. bei kleinen Polizeidienststellen, bei besonders sensiblen Informationen oder wenn Daten nicht in den nationalen Systemen enthalten sind (z.B. lokale Einsatzprotokolle). Die Anfragen laufen dann über formalisierte Anfragen ab («request for information»). Die IT-Infrastruktur und die Kooperationspraxis sind dabei äusserst uneinheitlich – sie reichen von hochentwickelten digitalen Systemen bis hin zu Papierakten und Faxkommunikation.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass vor allem das NCIC bundesgesetzlich geregelt ist, mit der Vorgabe, dass das DOJ bzw. das FBI eine zentrale Datenbank zum behördenübergreifenden Informationsaustausch betreiben muss. Ergänzend bestehen verschiedene Strukturen für den gezielten Informationsaustausch in konkreten Ermittlungen, etwa über Fusion Centers oder Joint Terrorism Task Forces, die Behörden auf Bundes-, Gliedstaaten- und lokaler Ebene zusammenbringen. Daneben existieren auch freiwillige, von den Gliedstaaten getragene Initiativen wie NLETS, die den Austausch untereinander sowie mit Bundesstellen ermöglichen. Insgesamt zeigt sich ein fragmentiertes System, in dem der Zugang zu Informationen, technische Standards und Kooperationsformen dezentral organisiert und stark unterschiedlich ausgeprägt sind.
2.6 Australien
Die Australische Bundespolizei (Australian Federal Police, AFP) hat die Aufgabe, die Interessen des Commonwealth zu schützen und polizeiliche Funktionen im australischen Hauptstadtterritorium (Australian Capital Territory, ACT) auszuüben. Die gesetzliche Grundlage stellt das australische Bundespolizeigesetz 1979 (Australian Federal Police Act 1979) dar, das auch die Aufgaben der AFP definiert.11 Die AFP arbeitet mit den Polizeikräften der Bundesstaaten und Territorien zusammen, um Straftaten zu untersuchen und zu verfolgen, die einen bundesstaatlichen Bezug haben oder nationale Interessen betreffen. Das bedeutet, dass die AFP mit den örtlichen Strafverfolgungsbehörden bei Fällen kooperieren kann, die das Commonwealth-Gesetz, nationale Inte-
11 Abrufbar unter https://www.legislation.gov.au/C2004A02068/latest/text .