Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten
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weisen und Fahrerqualifizierungsnachweisen), IVZ Fahrzeuge (Subsystem zur Zulassung von Fahrzeugen und Speicherung technischer Fahrzeugdaten), Nationaler Polizeiindex, ARMADA (Waffeninformationsplattform; zentrales System zur Bewirtschaftung von Waffen, Waffenerwerbsscheinen und Waffenzulassungen), OAWR (Online-Abfrage Waffenregister): Vernetzungsplattform zur gleichzeitigen Onlineabfrage der (kantonalen Waffenregister) und ZEMIS (Zentrales Migrationsinformationssystem; zentrales Register für Personendaten im Ausländer- und Asylbereich) sowie die internationalen Quellsysteme SIS, INTERPOL und C-VIS angeschlossen.
In der zweiten Etappe werden das nationale Quellsystem IVZ FKR (Kartenschreiber) sowie die internationalen Quellsysteme ETIAS (European Travel Information and Authorisation System), EES (Entry/Exit System), CIR (Common Identity Repository)
dient als zentraler Speicher für Personendaten zur Identitätsprüfung), EURODAC (zentrale Fingerabdruckdatenbank der Europäischen Union in Asylangelegenheiten) und Prüm@astra angeschlossen.
Mit der dritten Etappe sollen schliesslich die nationalen Quellsysteme KasewareCH (NES), IPAS, RAPPORTA und NewVOSTRA sowie die kantonalen polizeilichen Vorgangsdatenbearbeitungssysteme und Waffenregister angeschlossen werden.
Die Abfrageberechtigungen ergeben sich dabei jeweils aus den gesetzlichen Grundlagen der angeschlossenen Quellsysteme. Die abfragende Stelle muss in der polizeilichen Abfrageplattform jeweils im Voraus den Zweck gemäss Art. 17d VE-BPI angeben, so dass ihr nur die für den Zweck der konkreten Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten entsprechend den definierten, bestehenden Berechtigungen der angeschlossenen Quellsysteme angezeigt werden.
Da es möglich sein soll in Zukunft, etwa im Rahmen einer Schengen / Dublin-Weiterentwicklung, weitere Quellsysteme anzuschliessen und der Zweck der Datenbearbeitung sowie die Zugriffsberechtigungen jeweils in einem formellen Gesetz geregelt sind bzw. werden, ist eine Delegation an den Bundesrat sinnvoll.
Für die effiziente Funktionstüchtigkeit der polizeilichen Abfrageplattform muss sichergestellt werden, dass die Informationen aus den Quellsystemen der Kantone und des Bundes abgefragt werden können. Es kann sich als notwendig erweisen, für den effizienten Betrieb technische Vorgaben zu erlassen. Dabei ist an Vorschriften zu Datenformaten, Metadaten und technischen Zugangspunkten zu denken. Es handelt sich dabei um rein technische Vorgaben. Weil diese Vorgaben im Bedarfsfall sehr rasch müssen angepasst werden können, ist eine Delegation der Regelungskompetenz an den Bundesrat sinnvoll.
Abs. 5
Damit die polizeiliche Abfrageplattform ihren Zweck vollständig erfüllen kann, sollen die Kantone verpflichtet werden, ihre polizeilichen Informationssysteme an die polizeiliche Abfrageplattform anzuschliessen. Der Anschluss daran ist für sie somit nicht freiwillig, denn nur mit dem Anschluss der kantonalen polizeilichen Informationssysteme kann