Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/72: Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.402 · 16 Seiten
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Jahren haben pro Jahr durchschnittlich 85 Personen einen Verwendungsausweis für Feuerwerkskörper der Kategorie F4 erworben.
Kantone und Gemeinden können den Abbrand von Feuerwerk beschränken, an zusätzliche Bedingungen knüpfen oder verbieten (Art. 44 Abs. 2 VE-SprstG; Mehrheit). Da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, hat die Vorlage grundsätzlich keine Anpassungen im kantonalen Recht zur Folge.
Gemäss einer Minderheit (Baumann, …) sind Ausführungsbestimmungen auf kantonaler Ebene notwendig, zumal für den Abbrand von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 das Einholen einer Abbrandbewilligung erforderlich wird (Art. 44 Abs. 2 VE-SprstG).
Die Regelung den Detailhandel betreffend bleibt davon unberührt (Art. 44 SprstG).
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Feuerwerksbranche beschäftigt gegen 200 Mitarbeitende direkt in den Hersteller- und Importfirmen. Die Anzahl der Beschäftigten, die im Fachhandel im Verkauf von Feuerwerk oder als professionelle Feuerwerker tätig sind, ist nicht bekannt.9 In der Schweiz gibt es derzeit vier Firmen, die in grösseren Mengen Feuerwerkskörper herstellen. Sie produzieren vorwiegend Vulkane, Bengalhölzer sowie Tischfeuerwerk.
Gemäss Schätzungen der Händler machen Feuerwerkskörper, die ausschliesslich Lärm erzeugen, max. 10 % ihres Umsatzes aus. Es ist anzunehmen, dass eine Ausweitung der Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht auf Feuerwerkskörper der Kategorie F3 (Mehrheit) und insbesondere auf die Kategorien F2 und F3 (Minderheit [Baumann, …]) empfindliche Umsatz-Einbussen zur Folge hätte: Im Detailhandel10 dürften nur noch Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe und eine geringe (Kat. F1 und F2) Gefahr darstellen (Mehrheit), verkauft werden, bzw. Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr (Kat. F1) darstellen (Minderheit [Baumann, …]).
Der Bundesrat würde der Branche zwar entgegenkommen, indem er bei der Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht Ausnahmen für Vulkane und andere Feuerwerkskörper mit einem ähnlichen Profil vorsieht. Trotzdem würde das Produkte-Angebot im Detailhandel eingeschränkt, die Attraktivität des Detailhandels sowohl für die Händler als auch für die Kunden geschmälert.
Es ist anzunehmen, dass nur eine geringe Anzahl von Personen, die heute Feuerwerkskörper der Kategorie F3 erwerben und abbrennen, bereit wäre, Zeit und Geld für die Absolvierung einer Ausbildung zum Erlangen eines Verwendungsausweises und in
9 Minger Jürg / Chrétien Rémy / Probst Sabine / Schweighauser Anina / Moser Joëlle (2024): Rechtliche und wirtschaftliche Abklärungen im Zusammenhang mit der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Federas Beratung AG im Auftrag vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), S. 80. Kostenlos abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Lärm > Publikationen und Studien > Studien.
10 Detailhandel: Offener Verkauf von Feuerwerkskörpern an die Verbraucherinnen und Verbraucher (Art. 1a Bst. f. SprstV).