Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/72: Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.402 · 16 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Die vorliegende Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, die von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) eingereicht wurde und die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (24.080) verlangt.
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» wurde am 3. November 2023 mit 137 193 Unterschriften vom Initiativkomitee eingereicht und wird von verschiedenen im Tierschutz tätigen Organisationen (Stiftung für das Tier im Recht, Schweizer Tierschutz [STS], Stiftung Vier Pfoten und Stiftung Franz Weber) unterstützt. Sie sieht die Einführung eines neuen Verfassungsartikels vor, der den Verkauf und die Verwendung von Lärm erzeugenden Feuerwerkskörpern verbietet (Art. 74a der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 19991 [BV]), wobei Ausnahmebewilligungen für Anlässe von überregionaler Bedeutung gewährt werden können.
In seiner Botschaft vom 16. Oktober 20242 beantragte der Bundesrat den eidgenössischen Räten, diese Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten oder indirekten Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.
Am 30. Januar 2025 nahm die WBK-N die Beratungen zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» gestützt auf die Botschaft des Bundesrates (24.080) auf und hörte das Initiativkomitee sowie weitere betroffene Akteure an, darunter den Schweizerischen Gemeindeverband, die Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk, die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte und die Feuerwehr Koordination Schweiz. Auch wenn die WBK-N zwar Verständnis für die Forderungen des Initiativkomitees zeigte – vor allem, was die Lärmbelastung und deren Auswirkungen auf Tier und Mensch angeht – hielt sie es dennoch für angezeigt, einen Gesetzestext auszuarbeiten, welcher der Initiative als indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden könnte. Daher reichte sie am 31. Januar 2025 mit 14 zu 11 Stimmen den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative (25.402) ein.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) gab dieser parlamentarischen Initiative am 7. April 2025 mit 10 zu 1 Stimmen Folge und formulierte gleichzeitig Leitlinien für die weitere Ausarbeitung des Vorentwurfs. Sie äusserte den Wunsch nach einer gezielten Regelung für Knallkörper ohne visuelle Effekte und sprach sich sowohl gegen ein allgemeines Verbot von Feuerwerkskörpern als auch gegen eine Bewilligungspflicht aus.
An ihrer Sitzung vom 15. und 16. Mai 2025 beauftragte die WBK-N die Verwaltung damit, einen Vorschlag für den Gegenentwurf auszuarbeiten. Im Auftrag an die Verwaltung sind die Eckpunkte der Änderung des Bundesgesetzes über Sprengstoffe vom
1 SR 101
2 Botschaft vom 16. Oktober 2024 zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (BBl 2024 2685)