Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/72: Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.402 · 16 Seiten

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vanz sind Lärm- und Lichtemissionen, die Tiere in Angst versetzen und damit zu hohen Stressbelastungen führen können. Zudem entstehen durch Feuerwerkskörper jährlich mehrere hundert Tonnen Feinstaub sowie Abfall (Feuerwerksrückstände). Schliesslich kann es beim nicht sachgerechten Umgang mit Feuerwerk zu Unfällen oder Gebäude-, Wald- oder Flächenbränden kommen.13

Insgesamt dürfte die Zahl der Brände und Unfälle in der Schweiz abnehmen, da weniger Feuerwerkskörper abgefeuert würden und die Feuerwerkskörper von mittlerer Gefahr (Mehrheit) bzw. geringer und mittlerer Gefahr (Minderheit [Baumann, …]) nur noch von Personen verwendet werden dürften, welche die dafür die benötigte Berechtigung haben. Die Störung von Menschen und Tieren durch den Lärm von Feuerwerkskörpern sowie die Verschmutzung von Luft und Boden würde reduziert, da insgesamt von einer signifikanten Abnahme der ausweis- und erwerbsscheinpflichtigen Feuerwerkskörper auszugehen ist und nur noch Personen mit Fachkenntnissen diese Feuerwerkskörper verwenden können. In den zu absolvierenden Kursen werden die Kursteilnehmer entsprechend sensibilisiert und ausgebildet.

Jedoch könnte es durch öffentliche Feuerwerke bei Anlässen weiterhin zu negativen Auswirkungen, insbesondere zu einer kurzzeitigen Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub kommen.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Kompetenz des Bundes, Rechtsvorschriften in der Sprengstoffgesetzgebung zu erlassen, ergibt sich unter anderem aus 95 Absatz 1 sowie Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe a BV. Gemäss letzterem Verfassungsartikel kann der Bund Vorschriften erlassen über den Umgang mit Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden. Artikel 118 Absatz 2 BV verleiht dem Bund Gesetzgebungskompetenzen zum Schutz der Gesundheit. Für die in Absatz 2 aufgeführten Teilbereiche verfügt der Bund über umfassende (d.h. nicht auf den Erlass von Grundsätzen beschränkte), nachträglich derogierende Gesetzgebungskompetenz.14 Feuerwerkskörper enthalten Chemikalien und können gesundheitsgefährdend sein. Der Auffangbegriff der «Gegenstände, welche die Gesundheit gefährden können», umfasst namentlich Gegenstände, die zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen missbraucht werden können.15 Dazu gehören auch Sprengstoffe und Feuerwerkskörper.

Die Vorlage greift in die Wirtschaftsfreiheit von Unternehmen ein, welche Feuerwerkskörper herstellen, importieren, handeln oder gewerbemässig verwenden. Nach Artikel 95 Absatz 1 BV kann der Bund Vorschriften über die Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erlassen. Diese Bestimmung erlaubt eine Einschrän-

13 Eingehend dazu: Botschaft vom 16. Oktober 2024 zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (BBl 2024 2685 11 ff.)

14 St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung (2023), 4. Auflage, Dike Verlag, Poledna Tomas/ Rütsche Bernhard, Art. 118 N 22

15 Ebenda, Art. 118 N 33