Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/102: 26.425 s pa. Iv. SPK-S. Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III, Entwurf 2: Schubert-Praxis · 16 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht
«%ASFF_YYYY_ID»
Übersicht
Mit dieser Vorlage soll die Schubert-Praxis des Bundesgerichts auf Gesetzesstufe
verankert werden, um damit das Verhältnis zwischen Bundesgesetzen und den Binnenmarktabkommen zwischen der Schweiz und der EU zu klären. In einem Bun-
desgesetz ausdrücklich vorgesehene Abweichungen von einem Abkommen nach Artikel 147a Absatz 2 des Entwurfs für eine Änderung des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG) sollen gerichtlich nicht überprüft werden können.
Ausgangslage
Der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) wurden verschiedene Bestandteile des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bundesbeschluss 1 der Vorlage 26.023 «Bilaterale III») zur Vorberatung zugeteilt. Dazu gehören die gesetzliche Umsetzung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie auch die Frage, welcher Form des Referendums dieser Beschluss unterstehen soll. Zudem stellten sich Fragen betreffend die Anwendung der Schubert-Praxis. Die SPK-S will sicherstellen, dass die rechtsanwendenden Behörden vom Vorrang des Völkerrechts abweichen, wenn der Gesetzgeber eine Verletzung der Abkommen nach Artikel 147a Absatz 2 E-ParlG ausdrücklich vorsieht.
Inhalt der Vorlage
Mit einem Mantelerlass auf Gesetzesstufe sollen Zweifel bezüglich der Anwendbarkeit der sogenannten «Schubert-Praxis» auf das Verhältnis zwischen Bundesgesetzen und Binnenmarktabkommen mit der EU beseitigt werden. Der Bundesgesetzgeber soll innerstaatlich den nötigen Spielraum haben, wenn nötig von bestimmten Abkommen abzuweichen und die entsprechenden völkerrechtlichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.