Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/32: Teilrevision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 17 Seiten
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Erläuterungen zum Vorentwurf
1.1.4 Motion Zanetti 21.4666 «Gebühren- und auslagefreie Ausstellung von Todesurkunden»
Zu erwähnen ist schliesslich die am 17. Dezember 2021 eingereichte Motion 21.4666 (Zanetti, «Gebühren- und Auslagefreie Ausstellung von Todesurkunden»), welche einen vollständigen Verzicht auf Gebühren und Auslagen in Zusammenhang mit der Ausstellung von Todesurkunden verlangte. In der Beratung im Ständerat hat der Motionär seine Forderung zusätzlich in dem Sinne erweitert, dass auch Geburtsurkunden gebührenfrei sein sollten. Auf die Zusage des Bundesrats hin, das Anliegen anlässlich der vorliegenden Revision der ZStGV zu überprüfen, wurde die Motion zurückgezogen.2
1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 20243 zur Legislaturplanung 2023– 2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 20244 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.
1.3 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit der vorliegenden Revision soll die erwähnte Motion RK-S 21.3024 umgesetzt und erledigt werden.
1.4 Vorgehen
Die Revisionsarbeiten wurden in zwei Phasen aufgeteilt: In einem ersten Schritt wurde in einer Gruppe aus Fachleuten (Arbeitsgruppe) über die Grundsätze einer künftigen Gebührenverordnung diskutiert und ein schriftliches Konzept erarbeitet, welches Grundlage für den zweiten Schritt, die Ausarbeitung eines konkreten Vorentwurfs, bilden sollte.
Die vom Bundesamt für Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe hat mehrere Sitzungen durchgeführt, an welchen folgende Personen teilgenommen haben:
− Jon Peider Arquint, Vertreter KAZ
− Hans-Rudolf Egli, Vertreter KAZ (ab Oktober 2022)
− Peter Naef, Vertreter KAZ (bis Oktober 2022)
− Roland Peterhans, Vertreter SVZ
− Phonesili Phengrasamy, Konsularische Direktion, EDA
− Alexandra Rohrer, Vertreterin SVZ
− David Rüetschi, Bundesamt für Justiz
− Claudio Stricker, Vertreter KKJPD
− Patrik Zürcher, Bundesamt für Justiz
Die Phase 1 wurde im Sommer 2023 abgeschlossen. Aufgrund verschiedener anderer dringlicher Arbeiten haben sich die weiteren Tätigkeiten verzögert und konnten erst im Winter 2025/2026 fertiggestellt werden.
2 AB 2022 S 215.
3 BBl 2024 525
4 BBl 2024 1414