Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/44: 21.464 s Pa. Iv. Zopfi. Anpassung von Artikel 276 StGB und Artikel 98 MStG an die heutige Realität zur Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit · 17 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

«%ASFF_YYYY_ID»

Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Parlamentarische Initiative

Am 17. Juni 2021 reichte Ständerat Mathias Zopfi die parlamentarische Initiative 21.464 mit folgendem Wortlaut ein:

«Artikel 276 Ziffer 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0) wird wie folgt angepasst:

Wer einen Dienstpflichtigen zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Ausreissen verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Artikel 98 Ziffer 1 des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 (SR. 321.0) wird wie folgt angepasst:

Wer einen Dienstpflichtigen zum Ungehorsam gegen militärische Befehle, zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Ausreissen verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Der Initiant begründete den Revisionsbedarf damit, dass die Strafbestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes die Meinungsäusserungsfreiheit aus heutiger Sicht unverhältnismässig und damit übermässig beschränkten. Vor dem Hintergrund, dass heute ein ziviler Ersatzdienst zur Verfügung steht, vermöge ein Aufruf zur Verweigerung des militärischen Dienstes die Wehrkraft der Armee nicht schwächen.

Am 1. Juli 2022 hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S; nachfolgend auch: die Kommission) die Initiative vorgeprüft. Während die vom Initianten vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzbuches unumstritten war, äusserten diverse Kommissionsmitglieder Bedenken gegenüber der angedachten Revision des Militärstrafgesetzes. Die Situation in Friedenszeiten lasse sich mit einer unmittelbaren Bedrohungslage oder einer akuten Verteidigungssituation nicht vergleichen. Bei einer Umsetzung sei deshalb zwingend auch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) zu konsultieren. Trotz der geäusserten Bedenken hat die Kommission beschlossen, der Initiative mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (ParlG)1 Folge zu geben.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission am 12. Januar 2023 mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und dem Stichentscheid der Präsidentin zu (Art. 109 Abs. 3 ParlG).

Nachdem der Ständerat die Frist zur Umsetzung der Initiative am 6. März 2025 um zwei Jahre verlängert hatte, erarbeitete die RK-S einen Vorentwurf. An ihrer Sitzung vom 19. Februar 2026 nahm sie den vorliegenden Vorentwurf samt erläuterndem Bericht mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Gleichzeitig entschied sie, vor der

1 SR 171.10