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Vernehmlassung 2026/51: 22.448 s Pa. Iv. Caroni. Einen Pacs für die Schweiz · 17 Seiten
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2. Obligationenrecht17
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 3ter
1Die Verjährung beginnt nicht und steht still, falls sie begonnen hat:
3ter. für Forderungen von Personen, die eine formelle Lebenspartnerschaft (PACS) begründet haben, gegeneinander, während der Dauer des PACS;
Variante 1: Schutz im Verhältnis zur Vermieterschaft
Art. 266m Abs. 3
3Die gleiche Regelung gilt bei eingetragenen Partnerschaften und PACS sinngemäss.
Art. 266n
b. Kündigung
durch den Ver- Die Kündigung durch den Vermieter sowie die Ansetzung einer Zahlungsfrist mit mieter Kündigungsandrohung (Art. 257d) sind dem Mieter einerseits und seinem Ehegatten, seiner eingetragenen Partnerin oder seinem eingetragenen Partner oder seiner Partnerin oder seinem Partner, mit der oder mit dem er einen PACS begründet hat, andererseits separat zuzustellen.
Art. 273a Abs. 3
3Die gleiche Regelung gilt bei eingetragenen Partnerschaften und PACS sinngemäss.
Variante 2: Kein Schutz im Verhältnis zur Vermieterschaft
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3. Zivilprozessordnung18
Art. 24a Gesuche und Klagen bei formeller Lebenspartnerschaft
Für Gesuche und Klagen bei einem PACS sowie für Gesuche um Anordnung vorsorglicher Massnahmen bei einem PACS ist das Gericht am Wohnsitz einer Partei zwingend zuständig.
Art. 107 Abs. 1 Bst. dbis
1Das Gericht kann von den Verteilungsgrundsätzen abweichen und die Prozesskosten nach Ermessen verteilen:
17 SR 220
18 SR 272