Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/58: 23.443 n Pa. Iv. Addor. Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand · 24 Seiten
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Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine angemessene Prüfung in den meisten Fällen weiterhin gewährleistet bleibt.
6.3 Erlassform
Beim vorgeschlagenen Vorentwurf handelt es sich um eine Revision von Bundesgesetzen (StGB und MStG). Die Vorlage enthält wichtige rechtsetzende Bestimmungen, die nach den Artikeln 164 Absatz 1 BV und Artikel 22 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG)51 in der Form eines Bundesgesetzes zu erlassen sind. Der Erlass untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. a BV).
6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen (die Ausgaben über einem der Schwellenwerte nach sich ziehen) geschaffen, noch neue Verpflichtungskredite/Zahlungsrahmen (mit Ausgaben über einem der Schwellenwerte) beschlossen.
6.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Der Vorentwurf enthält keine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen.
51 SR 171.10