Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/58: 23.443 n Pa. Iv. Addor. Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand · 24 Seiten
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Im Jahr 2024 (jüngstes vom Bundesamt für Statistik [BFS] vollständig erfasstes Jahr) gab es in der Schweiz 2984 Verurteilungen von ausländischen Personen wegen Straftaten, die in Artikel 66a Absatz 1 StGB aufgeführt sind.3 In 1789 dieser Fälle wurde die Täterin oder der Täter ausgewiesen. In 1195 dieser Fälle erfolgte keine Ausweisung. In 802 der 1195 Fälle ohne Ausweisung kam die Härtefallklausel zur Anwendung.4 Das heisst, dass 2024 aufgrund der Härtefallklausel bei rund 27 Prozent der Verurteilungen wegen einer in Artikel 66a StGB aufgeführten Straftat keine Ausweisung ausgesprochen wurde (siehe die Zahlen des BFS vom 20. Mai 2025).5 Zum Vergleich: Im Jahr 2021 kam es insgesamt zu 3024 Verurteilungen von ausländischen Personen wegen einer in Artikel 66a Absatz 1 StGB aufgeführten Straftat. In 952 Fällen kam die Härtefallklausel zur Anwendung, was bedeutet, dass in jenem Jahr in rund
31 Prozent der Fälle wegen der Härtefallklausel auf die Ausweisung verzichtet wurde.6 Es gibt keine Zahlen dazu, inwieweit die Verbindung der Straftäterinnen oder Straftäter zu ihren Herkunftsstaaten bei der Härtefallprüfung eine Rolle spielte.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Zahlen alle in Artikel 66a Absatz 1 StGB aufgeführten Straftaten betreffen, weniger schwere Straftaten wie unrechtmässiger Bezug von Sozialleistungen oder Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1; siehe Art. 66a Abs. 1 Bst. e StGB) eingeschlossen. Bei Gewaltverbrechen wie vorsätzlicher Tötung (Art. 111 StGB), Mord (Art. 112 StGB) oder Vergewaltigung (Art. 190 StGB) ist der Anteil der Ausweisungen höher.
3«Verurteilungen» wegen Katalogtaten nach Art. 66a Abs. 1 StGB sind nicht mit der An-
zahl «verurteilter Personen» gleichzusetzen. Eine Person kann innerhalb desselben Jahres wegen mehrerer Katalogtaten verurteilt werden. In der Statistik der «verurteilten Personen» wird eine Person pro Jahr hingegen nur einmal gezählt, auch wenn mehrere Verurteilungen mit Landesverweisung vorliegen. So wurden im Jahr 2024 insgesamt 2130 Verurteilungen mit Landesverweisung, aber 2117 verurteilte Personen ausgewiesen.
4Es gibt verschiedene Gründe, weshalb trotz Anlasstat keine Landesverweisung angeord-
net wird: entweder gestützt auf die Härtefallklausel (Art. 66a Abs. 2 StGB) oder aber gestützt auf das FZA, und eher selten: entschuldigender Notstand oder entschuldigende Notwehr (Art. 66a Abs. 3 StGB). Die Gründe für einen Verzicht auf die obligatorische Landesverweisung werden zurzeit im Strafregister nicht systematisch eingetragen – mit Ausnahme der (entschuldbaren) Notwehr, des (entschuldbaren) Notstands (Art. 66a Abs. 3 StGB) und der Härtefallklausel (Art. 66a Abs. 2 StGB). Statistisch ist demnach nicht bekannt, in wie vielen Fällen bei einer EU/EFTA-Bürgerin oder einem EU/EFTA-Bürger gestützt auf das FZA oder aber gestützt auf die Härtefallklausel von einer obligatorischen Landesverweisung abgesehen worden ist (vgl. https://www.bfs.ad-
min.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/strafjustiz/erwachsenensanktionen.assetdetail.35348191.html).
5Die Strafurteilstatistik für Erwachsene stützt sich auf die im Strafregister erfassten Verur-
teilungen. Die Erfassung erfolgt erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Bei allfälligen Rekurs-verfahren, die durchaus mehrere Jahre dauern können, wird die bestätigte Verurteilung mit dem Datum des erstinstanzlichen Urteils erfasst. Deshalb kann es insbesondere bei schweren Straftaten dazu kommen, dass es mehrere Jahre dauert, bis alle Verurteilungen eines bestimmten Jahres im Strafregister eingetragen sind und in der Statistik auftauchen. So ist auch das Bild davon, wie sich die Lage bei den schweren Straftaten in der jüngeren Vergangenheit entwickelt hat, nicht vollständig, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass bereits alle Fälle erfasst sind.
6https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/strafjustiz/er-
wachsenensanktionen.assetdetail.35348204.html und https://www.bfs.ad-
min.ch/bfs/de/home/ statistiken/kriminalitaet-strafrecht/strafjustiz/erwachsenensanktionen.assetdetail. 353481894.html