Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/6: Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer, über die Stempelabgaben, über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und zum schweizerisch-amerikanischen Doppel-besteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken) · 18 Seiten
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3 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
3.1 Änderung der VStV
Artikel 21 Absatz 1 VStV
Bislang wurde die Kommanditaktiengesellschaft nicht explizit in Artikel 21 Absatz 1 VStV erwähnt. Daher wird diese Rechtsform neu ergänzt.
Zudem wird der Hinweis auf das amtliche Formular gestrichen, da in Zukunft die in Absatz 1 aufgeführten Informationen in elektronischer Form der ESTV eingereicht wer- den müssen.
Mit der ersatzlosen Streichung der Buchstaben a, d und e müssen die betroffenen Un- ternehmen ihre Geschäftsberichte resp. Jahresrechnungen nicht mehr einreichen, vo- rausgesetzt, es wurden keine steuerbaren Leistungen erbracht.
Artikel 26a
Die Neuregelung von Artikel 26a führt zu gegenüber der bisherigen Regelung sowohl inhaltlichen als auch systematischen Änderungen und ist wie folgt strukturiert:
Absatz Thema Anpassung
1 Dividende und geldwerte Leistung im soll angepasst werden
Mutter-/Tochterverhältnis
1bisGeldwerte Leistung im übrigen Konzernverhält- neu
nis
2 Verfahren soll angepasst werden 3 Rückerstattungsberechtigung keine Anpassung 4 Vorbehalt Nacherhebung keine Anpassung