Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/6: Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer, über die Stempelabgaben, über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und zum schweizerisch-amerikanischen Doppel-besteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken) · 18 Seiten
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5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
Gestützt auf Artikel 182 Absatz 2 der Bundesverfassung18, Artikel 73 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (VStG)19 und Ar- tikel 54 StG obliegt es dem Bundesrat, die Vollzugsbestimmungen zu erlassen. Zudem wird in Artikel 20 Absatz 2 VStG der Bundesrat berechtigt, die Zulässigkeit und Ausge- staltung der Meldeverfahren zu regeln. Bei den übrigen vorliegend anzupassenden Verordnungen ist der Bundesrat auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2021 über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich20 ermächtigt, die Steuerabrechnung zu regeln.
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Vorlage ist mit den internationalen Verpflichtungen, namentlich mit den von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, der Schweiz vereinbar.
18 SR 101
19 SR 642.21
20 SR 672.2