Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/6: Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer, über die Stempelabgaben, über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und zum schweizerisch-amerikanischen Doppel-besteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken) · 18 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

- Änderung der Verordnung vom 15. Juni 1998 zum schweizerisch-amerikanischen

Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (USA-Entlastungsverord- nung)7; Ausweitung des Meldeverfahrens auf geldwerte Leistungen im Konzern- verhältnis.

Die ESTV setzt zudem auf Praxisebene weitere Massnahmen um:

- Ausbau der Self Services und mittelfristig Vorantreiben der eBilanz und der e-

Rechnung. Dabei sollen elektronische Schnittstellen gefördert werden.

- Aufhebung der Pflicht zur Einreichung des Formulars 9 / 9 FL bei Nullerdeklarati-

onen im Zusammenhang mit der Umsatzabgabe.

Die aktuelle Vorlage erläutert die Änderungen der VStV, der DBA-Entlastungsverord- nung, der USA-Entlastungsverordnung und der StV. In einer separaten Vorlage wer- den die Änderungen des MWSTG und des StG behandelt (https://fedlex.data.ad- min.ch/eli/dl/proj/2026/5/cons_1). Die Vernehmlassung zu beiden Vorlagen erfolgt gleichzeitig, da alle sechs Massnahmen im Rahmen des Pakets für die Wettbewerbs- fähigkeit der Schweizer Wirtschaft umgesetzt werden. Aus technischer Sicht und for- mal sind jedoch die beiden Vorlagen unabhängig. Daher besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die Änderungen der StV und der VStV früher in Kraft zu setzen als die gesetzlichen Anpassungen.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Unter Einbezug von Vorschlägen der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommis- sion für Wirtschaftspolitik (KfW) haben alle Departemente umsetzbare Entlastungspo- tenziale sowohl bei bestehenden Regulierungen als auch bei laufenden Vorhaben ge- prüft. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat das erwähnte Paket von Massnahmen aus unterschiedlichsten Regulierungsbereichen beschlossen und die Departemente mit der Umsetzung der Massnahmen beauftragt.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 20248 zur Legislaturplanung 2023–2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 20249 über die Legislaturplanung 2023-2027 angekündigt.

Die aktuellen internationalen Entwicklungen – darunter handelspolitische Turbulenzen, ein verstärkter Wille zu Deregulierung sowie industriepolitische Massnahmen bei wich- tigen Handelspartnern – haben negativen Einfluss auf die Standortattraktivität der Schweiz. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, hat der Bundesrat in seiner Klausur

7 SR 672.933.61

8 BBl 2024 525

9 BBl 2024 1440