Rapport sur les résultats
Consultation 2007/56: 06.414 Initiative parlementaire. Loi sur la nationalité. Délai plus long pour annuler une naturalisation · 26 pages
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Département fédéral de justice et police DFJP
Office fédéral des migrations ODM
Domaine de direction Nationalité, intégration et subventions fédérales Section Nationalité
stanzliche Entscheidung ergangen ist.
• Weiter wird angeregt, die neuen Bestimmungen auch auf laufende Verfahren anzuwen-
den. Dies würde allerdings eine Anpassung der Übergangsbestimmungen im BüG bedingen (vgl. Art. 57 BüG).
OW:
Einverstanden. Damit dürfte auch den zuständigen Behörden der Kantone mehr Zeit für die Prüfung der Zustimmung zur Nichtigerklärung verbleiben.
SG:
Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich des Bürgerrechts werden ebenfalls befürwortet. Diese Massnahmen genügen für sich allein aber nicht. Die Nichtigkeitsverfahren sind zugegebenermassen sehr aufwändig. Dass diese Verfahren - insbesondere auch bei Ergreifung der Rechtsmittel - mehrere Jahre dauern, ist mehr als unbefriedigend. Selbst wenn Verfahren innert der heute gültigen Fünfjahresfrist durch eine Nichtigerklärung des Bundesamtes für Migration abgeschlossen werden, darf nicht vergessen werden, dass sich diese Personen bis zum rechtskräftigen Entscheid zwischen fünf bis zehn Jahren - in Einzelfällen sogar mehr als zehn Jahre - in der Schweiz aufgehalten haben. Aufgrund der fortgeschrittenen Integration wird man diesen Personen als fremdenpolizeiliche Härtefälle den weiteren Aufenthalt gestatten müssen. Es ist störend, dass eine solche Erlaubnis trotz eines missbräuchlichen Verhaltens erteilt werden muss. Folglich sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Verfahren auch bei einer Erhöhung der absoluten Verjährungsfrist ohne Verzug erledigt werden. Gerade bei der Nichtigerklärung sind wir aufgrund bisheriger Erfahrungen und Einschätzungen überzeugt, dass eine Erhöhung der personellen Ressourcen beim Bundesamt für Migration zur Beschleunigung der Verfahren führen würde. Weiter müsste unseres Erachtens geprüft werden, inwieweit ausländerrechtliche Konsequenzen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Entscheid über die Nichtigkeit der Einbürgerung direkt durchgesetzt werden können.
Anträge:
• Erhöhung der personellen Ressourcen beim BFM zwecks Beschleunigung von Verfah-
ren.
• Prüfen, inwieweit ausländerrechtliche Konsequenzen in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem erstinstanzlichen Entscheid über die Nichtigkeit der Einbürgerung direkt durchgesetzt werden können.
SO:
Die Fristausdehnung für die Nichtigerklärung der Einbürgerung, wie sie in der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes (BüG, Artikel 41 Absatz 1 und Absatz 1bis des Vorentwurfs) vorgesehen ist, stösst auf breite Zustimmung. Der Kanton Solothurn ist in etlichen Fällen ebenfalls von Nichtigkeitsverfahren betroffen. Dieses steht in engem Zusammenhang mit dem Thema Scheinehe. Oft führen die ausländischen Ehegatten, welche infolge der Ehe mit einem Schweizer Ehepartner eingebürgert werden, ein „Doppelspiel". Nach Erlangung des Schweizer Bürgerrechts scheidet „man" sich von der Schweizer Person und holt aus dem ursprünglichen Heimatland die andere Person in die Schweiz, zu welcher ebenfalls - notabene während der ganzen Ehedauer in der Schweiz - eine Beziehung unterhalten wurde. Leider kann