Rapport sur les résultats

Consultation 2007/56: 06.414 Initiative parlementaire. Loi sur la nationalité. Délai plus long pour annuler une naturalisation · 26 pages

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Département fédéral de justice et police DFJP

Office fédéral des migrations ODM

Domaine de direction Nationalité, intégration et subventions fédérales Section Nationalité

kommt noch, dass aufgrund der langen Dauer der Rechtsmittelverfahren die zeitlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung regelmässig noch während der Rechtshängigkeit erfüllt werden und ein entsprechendes Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht wird. Sofern sich die Person während ihres gesamten Aufenthaltes in der Schweiz - mit Ausnahme der Erschleichung des Schweizer Bürgerrechts - wohl verhalten und integriert hat, wird es praktisch unmöglich, die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts wegen Nichtbeachtung der Rechtsordnung abzulehnen. In der Folge erhält sie einige Jahre später doch noch das Schweizer Bürgerrecht. Dies bedeutet wiederum, dass Personen, deren Einbürgerung nichtig erklärt wurde, kaum je tatsächliche Konsequenzen für ihr rechtsmissbräuchliches Verhalten, wie beispielsweise die Wegweisung aus der Schweiz, zu tragen haben. Diese unbefriedigende Situation kann nicht im Sinne einer effizienten und konsequenten Missbrauchsbekämpfung liegen. Eine Missbrauchsbekämpfung macht nur Sinn, wenn die Nichtigkeit der Einbürgerung entsprechende Konsequenzen zur Folge hat. Die vorgeschlagene Regelung vermag diesem Anspruch nicht zu genügen. Aus diesem Grund beantragen wir eine gesetzliche Regelung zu schaffen, dass mit dem Entscheid über die Nichtigerklärung der Einbürgerung eine erneute Bewilligungserteilung - unabhängig von geltend gemachten Ansprüchen - ausgeschlossen wird.

Zusammenfassend gibt es somit zwei Anträge des Kantons GR:

• Mehr personelle Ressourcen für den Bund.

• Nichtigerklärung soll dazu führen, dass die betroffene Person keine Aufenthalts- oder

Niederlassungsbewilligung mehr erhält.

JU:

Les examples cités dans le rapport y relatif nous sont aussi connus. Le Gouvernement estime également que seule une lutte systématique contre les abus permettra à terme de mieux faire accepter les naturalisations par I'opinion. Aussi est-il favorable à la prolongation du délai pendant lequel il est possible d'annuler la naturalisation.

LU: Einverstanden. Keine Bemerkungen.

NW:

Einverstanden.

Anträge

• Ausdehnung der Verjährungsfrist von fünf auf zehn statt nur auf acht Jahre würde - in

Kombination mit der vorgeschlagenen Zweijahres-Regelung - den Missbrauch noch effektiver eindämmen.

(Die Erschleichung einer Einbürgerung ist ein betrugsähnlicher Vorgang - beim Betrug gemäss Art. 146 Strafgesetzbuch (StGB) beträgt die Verjährungsfrist gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b StGB gar 15 Jahre. Nebenbei sei erwähnt, dass unter diesem Aspekt auch strafrechtliche Überlegungen einzubringen wären, so auch die Gehilfenschaft durch den/die Ex-Ehegatten/in. Der strafrechtliche Einbezug bewirkte ebenfalls eine weitere Eindämmung des Missbrauchs).

• Analog der Regelung in Art. 97 Abs. 3 StGB wird angeregt, die Verjährung in jedem Fall

nicht eintreten zu lassen, wenn vor Ablauf der (absoluten) Verjährungsfrist eine erstin-