Rapport sur les résultats

Consultation 2011/128: Révisions dans le domaine du tabac et des objets usuels · 87 pages

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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme

getroffen werden:

- Neudesign sämtlicher Zigarettenmarken und – varianten

- Anpassung der Herstellungsplanung

- Sicherstellung der Beschaffung entsprechender Direktmaterialien

- Erstellung der Produktprototypen und Prüfung in unserem akkreditierten Labor – wobei jedes in der Schweiz in Verkehr zu bringende Produkt (Markenvariante) individuell getestet werden muss

- Anpassung der Herstellung in grossem Umfang

- Information aller relevanten Akteure

Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Umstellung auf LIP Standards um einen Prozess handelt, der weit mehr bedarf als einen einfachen Austausch des Zigarettenpapiers. Der Vorbereitungsprozess inklusive die obgenannten Schritte muss für jede in der Schweiz in Verkehr zu bringende Produktvariante individuell geschehen.

Zigaretten, welche für die Abgabe in der Schweiz bestimmt sind und den Anforderungen nach Artikel 8a nicht entsprechen, dürfen noch bis zum … (12 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen) nach bisherigem Recht eingeführt oder hergestellt, beziehungsweise dem zugelassenen Steuerlager entnommen werden. Sie dürfen noch nach bisherigem Recht bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

21a Zigaretten, welche für die Abgabe Schweizerische Herzstif- Eine Übergangsfrist von 6 Monaten scheint uns in der Schweiz bestimmt sind und tung zu lang, ist die Regelung in Europa doch bereits den Anforde-rungen nach Artikel seit dem 17. November 2011 in Kraft. Wir sind 8a nicht entsprechen, dürfen noch der Überzeugung, dass der Wechsel auch in 3 bis zum… (6 Monate nach Inkraft- Monaten vonstatten gehen kann.

treten der Änderungen) nach

bisherigem Recht eingeführt und

hergestellt werden. Sie dürfen

21a Zigaretten, welche für die Abgabe Schweizerischer Gewer- Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist mit in der Schweiz bestimmt sind und beverband den verschiedenen Revisionsvorschlägen einverden Anforde-rungen nach Artikel standen, verlangt aber bei der Tabakverordnung 8a nicht entsprechen, dürfen noch eine Übergangsfrist von mindestens 12 anstelle bis zum… (6 Monate nach Inkraft- von nur sechs Monaten zur Anpassung an die treten der Änderungen) nach neuen LlP-Standards.

bisherigem Recht eingeführt und

hergestellt werden. Sie dürfen

21a Zigaretten, welche für die Abgabe Service de la consomma- Le délai transitoire pour la fabrication de cigaretin der Schweiz bestimmt sind und tion et des affaires vétéri- tes selon l'ancien droit devrait être porté à 12 den Anforde-rungen nach Artikel naires KL NE mois. Un tel délai d'une année, usuel dans les 8a nicht entsprechen, dürfen noch modifications du droit alimentaire, doit permettre bis zum… (6 Monate nach Inkraft- l'adaptation des processus de fabrication dans de treten der Änderungen) nach bonnes conditions:

bisherigem Recht eingeführt und ....(12 mois après l'entrée en vigueur des présenhergestellt werden. Sie dürfen tes modifications).

21a Zigaretten, welche für die Abgabe Swiss Cigarette Die Implementierung der Norm ist mit bedeutenin der Schweiz bestimmt sind und den Anpassungen der Produktion und der Logisden Anforde-rungen nach Artikel tik der Mitglieder von Swiss Cigarette verbunden. 8a nicht entsprechen, dürfen noch Weiter müssen Massnahmen zur Qualitätssichebis zum… (6 Monate nach Inkraft- rung und zur Information des Handels vorgetreten der Änderungen) nach nommen werden.

bisherigem Recht eingeführt und Die Mitglieder von Swiss Cigarette benötigen aus hergestellt werden. Sie dürfen praktischen Gründen eine Übergangsfrist von

mindestens zwölf Monaten.

Wie in der Rubrik „allgemeine Bemerkungen” erwähnt, sollten Rückrufe besteuerter Zigaretten vermieden werden.

Der Vorschlag der Ergänzung mit der Entnahme aus dem zugelassenen Steuerlager erfolgt der Vollständigkeit halber, um die Marktgegebenheiten besser zu widerspiegeln.