Rapport sur les résultats

Consultation 2011/128: Révisions dans le domaine du tabac et des objets usuels · 87 pages

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Organisation Inhalt

tion keine Bemerkungen erhalten haben, verzichten wir auf eine weitergehende Stellungnahme.

Fédération des Entreprises Nous n'avons pas de remarques particulières à formuler, si ce n'est le même commentaire que Romandes dans la précédente ordonnance, relative au bon sens et à la responsabilisation du consomma-

teur.

Fédération Romande des Wir begrüssen die Massnahmen, welche im neuen Spielzeugrecht vorgesehen sind. Höhere Consommateurs Sicherheitsanforderungen, genauer definierte Verpflichtungen entlang der Handelskette, die

Regelungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit und die höheren Anforderungen bezüglich der Inhaltsstoffe sind wichtige Verbesserungen. In den letzten fünf Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass Anforderungen an Spielzeug zu wenig hoch und die Umsetzung dieser Vorgaben sehr mangelhaft war. Gerade bei Produkten, welche von Kindern, der sensibelsten und schützenswertesten Konsumentengruppe genutzt werden, müssen die Anforderungen sicher sein. Es ist für uns deshalb nicht verständlich, dass die Anforderungen bezüglich der chemischen Inhaltsstoffe nicht höher angesetzt wurden: Bei den sogenannten CMR-Stoffen, welche im Verdacht stehen, krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend zu sein, müssen höhere Grenzwerte vorgesehen werden.

Wir vermissen in der vorliegenden Verordnung zudem Präzisierungen über die Haftung und die Massnahmen, welche ein Nicht-Einhalten der Gesetzgebung zu Folge hat. Da es sich bei den Spielzeugen um besondere Produkte handelt, welche von einer sensiblen Zielgruppe verwendet werden und die Produktion in der Regel in China stattfindet, scheint uns hier eine Präzisierung angebracht.

In einem internationalen Markt und den globalen Verflechtungen ist die Bedeutung eines Schnellwarnssystems wie RAPEX enorm gross. Da die Schweiz ihre Lebensmittel- und

Gebrauchsgegenstände-Gesetzgebung laufend derjenigen der EU anpasst, ist ein Anschluss an das RAPEX-System unverzüglich anzustreben. Der Anteil an Spielzeugen, welche zurückgerufen werden und auf RAPEX erscheinen, ist auffallend hoch.

Geschäftsstelle IG DHS Grundsätzlich begrüsst die IG DHS die Anpassung der Schweizerischen Gesetzgebung an die

Bestimmungen der EU. Die Anpassungen sind wichtig für die Aufrechterhaltung des Bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsverwertungen (MRS). Beide Vertragsparteien müssen materiell gleichwertige Beststimmungen vorweisen können.

INSOS Schweiz Das neue schweizerische Recht muss möglichst gleichwertig gegenüber der neuen europäi-

schen Spielzeug-Richtlinie sein. Es darf nicht sein, dass ein Hersteller in der Schweiz andere Vorgaben erfüllen muss für den Inlandvertrieb und den Export. Unsere Produkte müssen in der Schweiz wie im EU Raum genau gleich anerkannt werden. Vor allem und insbesondere bei der Anerkennung das CE Zeichens.

Kantonale Lebensmittelkontrol- Spielzeuge fallen unter den harmonisierten Bereich der EU. Die Anpassung an das EU-Recht le SO und die neue EU-Spielzeug-Richtlinie wird deshalb sehr begrüsst. Die Verordnung sollte so

abgefasst sein, dass keine Differenzen zum EU-Recht entstehen.

Die neue EU-Richtlinie unterscheidet zwischen Herstellern, Importeuren und Händlern. Die meisten Pflichten hat der Hersteller, die wenigsten der Händler. Wenn Schweizer Importeure Spielzeuge aus der EU importieren, ist es entscheidend, ob sie im Sinne der EU als Händler oder als Importeure gelten. Wir sind der Auffassung, dass sie nicht die Pflichten von Importeuren (aus Drittländern) zu erfüllen haben, sondern jene von Händlern.

Für einen flächendeckend funktionierenden Vollzug (z.B.: es gibt mehrere Importeure eines Produkts aus der EU in die Schweiz, aber nur von einem haben wir im Rahmen einer Beanstandung Kenntnis) ist das Mitmachen der Schweiz im RAPEX-Warnsystem der EU ein anzustrebendes "Muss".

Antrag: Die Schweiz schliesst sich dem System RAPEX so rasch wie möglich an.

Kantonales Laboratorium TG Wir schliessen uns der Stellungnahme des Verbandes der Kantonschemikerinnen und Kan-

tonschemiker (VKCS) an.

Konsumentenforum kf

Das kf begrüsst einerseits die Bestrebungen, Handelshemmnisse durch die gegenseitige Anerkennung der Äquivalenz zu reduzieren. Dies bringt es allerdings mit sich, dass materielle Anpassungen beim vorgeschlagenen Revisionsentwurf so gut wie unmöglich sind. Die Stellungnahme beschränkt sich deshalb auf folgende Punkte:

-Betreffend Regelungsdichte:

Der Detaillierungsgrad und der Umfang der neuen Regelung ist beeindruckend. Der Aufwand für die Umsetzung und die Dokumentation mag für Grossunternehmen unproblematisch sein, bringt aber für kleine Hersteller mit Sicherheit Probleme. Das BAG sollte gemeinsam mit dem kantonalen Vollzug nach praktikablen Lösungen suchen. Es darf nicht sein, dass jeder Landwirt, der im Nebenerwerb ein paar Holzkühe schnitzt, Dossiers mit Dokumenten einreichen muss, um diese zu verkaufen.

- Betreffend Rechtliche Verbindlichkeit von Normen:

Einmal mehr wird eine ganze Reihe von EN-Normen praktisch für rechtsverbindlich erklärt. Der Bund ist gefordert, kostenlose Zugriffsmöglichkeiten zu schaffen, andernfalls haben Konsumentenorganisationen wie auch kleine Hersteller Schwierigkeiten, mit vertretbarem Aufwand in die Bestimmungen Einsicht zu nehmen.