OR
18'673 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 325/374
Als Norm- BGE 100 II 20001.07.1974Internationales Privatrecht, Stellvertretung, Haftung einer Bank und ihres Verwalters. Anwendbares Recht mit Bezug auf Stellvertretung (Erw. 4), Hinterlegungsvertrag (Erw. 5a), Kontokorrent, Auftrag und Anweisung (Erw. 5b) sowie unerlaubte Handlung (Erw. 6). Die Bank, bei der jem
- BGE 100 IV 11727.06.1974Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens 1. Der Aufsicht des Bundes unterliegen auch die auf dem Gebiet der Rückversicherung tätigen Versicherungsunternehmungen (Erw. 1). 2. Art. 8 und 11 Abs. 1 Ziff. 2
- BGE 100 II 15325.06.1974Unregelmässiger Hinterlegungsvertrag. Verrechnung. Die Sparhefteinlage beruht in der Regel auf einem unregelmässigen Hinterlegungsvertrag ( Art. 481 OR ). Der Aufbewahrer kann nach Art. 125 Abs. 1 OR die Verpflichtung zur Rückgabe des Geldes wider den Willen des Hinterlegers nich
- BGE 100 II 14419.06.1974Aussergerichtlicher Vergleich. Gültigkeit eines Vergleiches, den der Gläubiger mit einem Dritten abgeschlossen hat (Erw. 1c). Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist des Art. 127 OR auf Verpflichtungen, die aus einem Vergleich hergeleitet werden (Erw. 2).
- BGE 100 II 14511.06.1974Dokumenten-Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung. Bedeutung der Kenntnisse der fachkundigen Mitglieder der kantonalen Instanz für die rechtliche Würdigung der Klausel (Erw. 3). Letztere bezweckt, dem Akkreditivsteller Kredit zu verschaffen und ihn von der Pflichtzur Erfüllung Zug
- BGE 100 IV 2307.06.19741. Art. 110 Ziff. 5 StGB . Urkunden sind: - das Skontro der Garantieverpflichtungen einer Bank (Erw. 1); - die Kopien der Garantiecrklärungen einer Bank (Erw. 2). 2. Art. 254 StGB . Unterdrückung von Urkunden. "Beiseiteschaffen" einer Urkunde durch Verwahren in einem der Bank ge
- BGE 100 Ib 27731.05.1974Zollgesetz: 1. Die Unterbrechung der Verjährung von Zollforderungen beurteilt sich, selbst wenn ein Zollvergehen vorliegt, einzig nach Art. 64 Abs. 3 ZG (Erw. 3). 2. Unterbrechung oder Ruhen der Verjährung im vorliegenden Falle? (Erw. 4.)
- BGE 100 II 16728.05.1974Urheberrecht an Werken der Baukunst. 1. Klagerecht einer juristischen Person aus Urheberrecht (Erw. 3). 2. Voraussetzung des urheberrechtlichen Schutzes an Werken der Baukunst (Erw. 6). 3. Das Gesetz gewährt auch dem Innenarchitekten urheberrechtlichen Schutz schon dann, wenn er
- BGE 100 II 13421.05.1974Direktprozess. Werkhaftung. Art. 58 OR . Als Werk gilt die Strasse mit ihren Bestandteilen. Dazu gehören auch unter der Strasse erstellte Durchlässe für Wildbäche. Der Strasseneigentümer haftet auch für Schäden an Grundstücken, die im Bereich der Schadenswirkung des mangelhaften
- BGE 100 III 3521.05.1974Kollokationsklage; Art. 250 SchKG . Die Kantone können vorsehen, dass dem Kollokationsprozess ein Vermittlungsverfahren vorauszugehen habe. Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so ist es auch ihnen überlassen, innerhalb des Bezirkes des Konkursgerichts das für das Vermittl
- BGE 100 III 7909.05.1974Arrestierung eines Kontokorrentguthabens. 1. Die Saldierung des Kontos gegenüber dem Betreibungsamt hat keine Neuerung im Sinne von Art. 117 Abs. 2 OR zur Folge (Erw. 3). 2. Wird ein Kontokorrentguthaben arrestiert, so sind bei der Berechnung des Saldos auch solche Posten zu berü
- BGE 100 Ib 13703.05.1974Stiftungsaufsicht. Anpassung der Statuten und Reglemente der Personalfürsorgeeinrichtungen an das neue Arbeitsvertragsrecht. 1. Treffen die Organe einer rechtsbeständigen Stiftung eine widerrechtliche Massnahme oder sind einzelne Bestimmungen der Stiftungsurkunde nicht mehr geset
- BGE 100 IV 16723.04.1974Art. 148 Abs. 1 und Art. 159 Abs. 1 StGB . 1. Voraussetzungen, unter denen die Erfindung eines Arbeitnehmers dem Arbeitgeber gehört (Erw. 1). 2. Vermögensschädigung durch Abschluss eines Patentlizenzvertrages. Verbindlichkeit der Vertragsunterzeichnung durch Verwaltungsratsmitgli
- BGE 100 IV 3326.03.1974Art. 159 StGB . Ungetreue Geschäftsführung. 1. Neben der gesetzlichen oder vertraglich übernommenen Pflicht, für ein fremdes Vermögen zu sorgen, setzt diese Bestimmung ferner voraus, dass dem Täter die Stellung eines Geschäftsführers zukommt, d.h. dass er im Rahmen seiner Tätigke
- BGE 100 II 12012.03.1974Eingriff in fremdes Grundeigentum. Notstand. 1. Wer Lawinen sprengt, obwohl sie Schaden anrichten können, handelt widerrechtlich (Erw. D 2a). 2. Der Notstandsbegriff ( Art. 52 Abs. 2 OR , Art. 701 Abs. 1 ZGB ) muss einheitlich sein. Verweist das kantonale Recht auf die ergänzende
- BGE 100 Ib 3711.03.1974Handelsregister. Voraussetzungen, unter denen ein Gesellschaftsgläubiger verlangen darf, dass eine gelöschte Gesellschaft im Register wieder eingetragen wird (Bestätigung der Rechtsprechung).
- BGE 100 IV 3115.02.1974Art. 144 StGB . Ein Zertifikat über Namenaktien hat die Eigenschaften eines Wertpapiers und stellt eine Sache im Sinne der Art. 137 ff. StGB dar.
- BGE 100 II 814.02.1974Schatzfund ( Art. 723 ZGB ); gutgläubiger Eigentumserwerb ( Art. 714 Abs. 2 und 933 ZGB ). - Begriff des Schatzes (Erw. 2a), der Fahrnisbaute (Erw. 2b), der anvertrauten Sache im Sinne von Art. 933 ZGB (Erw. 3). - Anforderungen an die Aufmerksamkeit einer Bank beim Kauf von alten
- BGE 100 II 2412.02.1974Teilweise Entwehrung. 1. Art. 192 Abs. 1 OR . Gewährleistungspflicht des Verkäufers, der sich als Alleineigentümer einer Parzelle ausgibt. 2. Art. 193 Abs. 1 und 2 OR . Ein gerichtlicher Vergleich, den der Käufer mit dem Dritten abschliesst, ist kein Prozessergebnis im Sinne dies
- BGE 100 II 1808.02.1974Abschluss des Vertrages. 1. Miete einer Liegenschaft in der Schweiz durch eine Firma im Ausland, anwendbares Recht (Erw. 1). 2. Art. 16 Abs. 1 OR . Der Formvorbehalt muss vor Vertragsschluss gemacht werden, hat aber keinen Sinn mehr, wenn keine Einigung zustande kommt (Erw. 2). 3
- BGE 100 Ib 2905.02.1974Änderung einer Firma, die den Vorschriften nicht entspricht; Art. 944 OR , Art. 38, 60 und 61 HRegV . Den Anforderungen des Art. 944 Abs. 1 OR nicht genügende Firma (Erw. 2-4). Einschreiten der Handelsregisterbehörde von Amtes wegen (Erw. 1 und 5). Frist zur Änderung einer seit l
- BGE 100 II 101.02.1974Passive Vererblichkeit einer "unter allen Titeln" geschuldeten scheidungsrechtlichen Rente?
- BGE 100 Ia 11923.01.1974Forderung aus Dienstvertrag. Willkürliche Beweiswürdigung im Zivilprozess. Einseitige Berücksichtigung eines Briefwechsels und Ausserachtlassung weiterer Korrespondenz in der gleichen Sache. Staatsrechtliche Beschwerde. Voraussetzungen, unter denen mit dem Entscheid der letzten k
- BGE 100 II 3021.01.1974Werkvertrag. Der Besteller eines mangelhaften Werkes kann sich nicht alternativ auf die allgemeine Schadenersatzklage (Art. 97 f. OR) und die Gewährleistungsansprüche ( Art. 367-371 OR ) berufen (Erw. 1 und 2).
- BGE 99 II 29018.12.1973Mietrecht. Die aus dem Vertrauensprinzip abgeleitete Unklarheitsregel gilt nicht, wenn beide Parteien bei der Fassung des Vertragstextes mitgewirkt haben (Erw. 4 und 5). Klausel, die dem Mieter das Recht einräumt, den Vertrag nach Ablauf einer fest vereinbarten Dauer zu verlänger
- BGE 99 II 29718.12.1973Prozessrecht. Bundesbeschluss vom 30. Juni 1972 über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM). Art. 57 Abs. 5 OG . Ausnahmsweise Beurteilung der Berufung vor einer in der gleichen Sache eingereichten staatsrechtlichen Beschwerde (Erw. 1). Art. 17 BMM . Es liegt weder eine
- BGE 99 II 32418.12.1973Wechselrecht. 1. Art. 991 Ziff. 2 und 996 OR . Die Wechselsumme muss im Text der Anweisung angegeben werden. Fehlt sie dort bei der Begebung, so liegt ein Blankowechsel vor; ihre nachträgliche Angabe stellt keine Änderung im Sinne von Art. 1068 OR dar, mag sie auch getroffenen Ve
- BGE 99 II 33204.12.1973Checkrecht. 1. Art. 1128 OR . Rückgriff des Checkinhabers gegen einen Indossanten. Einrede des Indossanten, der Inhaber habe den Auftrag, sich vor Einlösung der Checks nach der Deckung zu erkundigen und die Auskunft an ihn weiterzuleiten, nicht pflichtgemäss ausgeführt. Beweis. P
- BGE 99 Ia 41727.11.1973Art. 20 Abs. 1 und Art. 66 OR . 1. Die Überweisung von Geld, das für Bestechungszwecke bestimmt ist, von einer Gesellschaft auf eine andere mit der Weisung, es einem Dritten zur Verfügung zu halten, macht den Auftrag weder rechtswidrig noch unsittlich. 2. Verstösst der Beauftragt
- BGE 99 II 36627.11.1973Art. 392 Ziff. 2 ZGB . Gültigkeit eines Vergleiches, den ein Beistand im Namen des Unmündigen nach den Weisungen der Vormundschaftsbehörde, aber ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abschliesst (Erw..1). Befugnis des gesetzlichen Vertreters, den Vergleich nach Beendigung d
- BGE 99 Ib 43613.11.1973Art. 704 OR , Anwendung auf Anlagefonds. 1. Der Anleger ist Gläubiger der Fondsleitung. 2. Ist die Fondsleitung eine Aktiengesellschaft, so darf der Anleger von ihr die Auflegung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung verlangen, wenn sie diese nicht veröffentlicht.
- BGE 99 II 28201.11.19731. Der Wortlaut einer Vertragsklausel ist nicht klar, wenn er nicht eine Antwort gibt, die der Logik des Geschäfts, wie sie die Parteien in guten Treuen verstehen durften, entspricht (Erw. I/1). 2. Das Bundesgericht darf im Berufungsverfahren die Vertragsauslegung überprüfen. Hin
- BGE 99 II 38201.11.1973Erbvertrag; Ungültigerklärung wegen Willensmängeln ( Art. 469 ZGB ). Art. 469 ZGB findet auch auf Erbverträge Anwendung (Erw. 4). Ein Motivirrtum beim Abschluss eines Erbvertrages ist nur dann beachtlich, wenn er sich auf einen Sachverhalt bezieht, den der Erblasser nach Treu und
- BGE 99 III 8201.11.1973"Verjährung" der Anfechtungsklage nach Art. 292 SchKG . Rechtsnatur der in Art. 292 SchKG für die Anfechtungsklage vorgesehenen Frist (Klarstellung der Rechtsprechung).
- BGE 99 II 31330.10.1973Handelsreisender oder Agent? Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal ist darin zu erblicken, dass der Agent selbständig tätig ist, während der Handelsreisende als Angestellter seinem Arbeitgeber unterstellt ist.
- BGE 99 V 14019.10.1973Überversicherung bei Krankengeldbezug ( Art. 74 Abs. 3 KUVG ). Über die gesetzlichen Vorschriften ( Art. 324 lit. b OR ) hinausgehende, arbeitsvertraglich geschuldete Leistungen des Arbeitgebers können zu Kürzungen des Krankengeldes führen.
- BGE 99 III 111.10.1973Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten; Art. 173 ZGB . Die Betreibung einer Ehefrau gegen eine Kommanditgesellschaft, der ihr Ehemann angehört, fällt nicht unter das Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten, auch wenn der Ehemann der einzige Komplementär und die bet
- BGE 99 II 17202.10.1973Konkurrenzverbot: Verletzung durch den Dienstpflichtigen, Feststellungsklage. 1. Ein schützenswertes Interesse an der sofortigen Feststellung der Verletzung ist zu bejahen, wenn der Geschädigte die Leistungsklage vorläufig auf einen Teil des Schadens beschränken müsste (Erw. 2).
- BGE 99 II 30825.09.1973Alleinvertretungsvertrag, absichtliche Täuschung, Auflösung aus wichtigen Gründen. Dolus incidens, analoge Anwendung von Art. 20 Abs. 2 OR (Erw. 4 c). Art. 352 OR . Auf diese Bestimmung kann sich nicht berufen, wer trotz ihm bekannter Tatsachen, die er nachträglich zur Begründung
- BGE 99 II 16718.09.1973Erstreckung des Mietverhältnisses. Bei der Berechnung der Frist, innert der der Mieter gemäss Art. 267a Abs. 3 OR oder nach der dazu gehörenden Übergangsbestimmung das Erstreckungsbegehren einreichen muss, ist auch dann auf die gesetzliche Regelung abzustellen, wenn der Vermieter
- BGE 99 II 17618.09.1973Haftung aus Aktienrecht. 1. Art. 722 Abs. 1 und 754 Abs. 1 OR. Ersatzpflicht eines Verwaltungsrates, der einen grossen Teil des Grundkapitals für hochspekulative Aktienkäufe verwendet (Erw. 1). 2. Art. 43 Abs. 1, 44 und 99 Abs. 2 OR. Keine Ermässigung der Ersatzpflicht, wenn der
- BGE 99 II 22818.09.1973Unzulässige Wettbewerbsbehinderung. 1. Art. 4 KG . Auslegung dieser Bestimmung nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Anwendung auf eine Sperre von führenden Markenspirituosen; Erheblichkeit der Behinderung (Erw. 1 und 2). 2. Art. 5 Abs. 1 und 2 KG . Rechtfertigungsgründe und ihre
- BGE 99 II 30318.09.1973Partiarisches Darlehen. Partiarisches Darlehen oder einfache Gesellschaft? Die Beteiligung am Verlust ist kein massgebendes Unterscheidungskriterium. Berücksichtigung sämtlicher Umstände, insbesondere der Art wie die Parteien den Vertrag erfüllen.
- BGE 99 IV 14014.09.1973Art. 143 Abs. 1 StGB , Sachentziehung. 1. Berechtigter an einer Sache kann nicht bloss ihr Eigentümer sein, sondern auch jeder andere, der daran unter irgendeinem Rechtstitel weniger umfassende dingliche Rechte, also z.B. Pfandrechte oder blossen Besitz hat (z.B. als Mieter, Päch
- BGE 99 III 1810.08.1973Arrestierung von Dividendencoupons. 1. Die Forderung auf Auszahlung von Dividenden aus Namenaktien kann nur mit den entsprechenden Coupons, in denen sie verbrieft ist, arrestiert werden (Erw. 3). 2. Dividendencoupons können nur am Orte ihrer Lage arrestiert werden. Befinden sie s
- BGE 99 II 39313.07.1973Übergang der vom Beauftragten erworbenen Rechte auf den Auftraggeber. Art. 401 OR . 1. Der Auftraggeber kann den Forderungsübergang auch dann beanspruchen, wenn seine Beziehungen zum Beauftragten von einem Vertrag beherrscht sind, der die Merkmale des fiduziarischen Rechtsgeschäf
- BGE 99 II 12912.07.1973Art. 151 ZGB . Der Richter kann dem Ehegatten, dessen Verschulden, ohne ganz nebensächlich zu sein, angesichts der gesamten Umstände und des überwiegenden Verschuldens des andern Ehegatten als leicht erscheint, eine - eventuell herabgesetzte - Entschädigung zusprechen (Änderung d
- BGE 99 II 19512.07.1973Haftpflicht für den Sachschaden, den der Halter eines Motorfahrzeugs bei einem Zusammenstoss mit einem Eisenbahnzug erlitten hat. Entsprechende Anwendung von Art. 61 Abs. 2 SVG (Erw. 1). Dem Halter des beschädigten Automobils kann das Verschulden des Fahrzeugführers entgegengehal
- BGE 99 II 21410.07.1973Art. 46 Abs. 1 OR . Arbeitsunfähigkeit. Konkrete Berechnung des Schadens auf den Urteilstag des kantonalen Gerichtes, das noch auf neue Tatsachenabstellen darf (Erw. 3a-b). Berücksichtigung des Einkommens aus neuer Tätigkeit infolge beruflicher Wiedereingliederung (Erw. 3d). Beei
- BGE 99 Ia 31203.07.1973Erstreckung des Mietverhältnisses. Art. 267 c lit. c OR . Ist Eigenbedarf nach den Umständen ernsthaft begründet, so sind die Interessen des Eigentümers und des Mieters nicht gegeneinander abzuwägen.