OR
18'673 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 331/374
Als Norm- BGE 94 II 11927.03.1968Art. 545 OR sieht bei Vorliegen wichtiger Gründe nur die Auflösung der einfachen Gesellschaft und nicht auch die Ausschliessung (eines oder mehrerer Gesellschafter) vor. Diese ist nur auf vertraglicher Grundlage zulässig.
- BGE 94 I 12020.03.1968Volksinitiativrecht in Gemeindesachen. Eine Gemeindeinitiative darf dem Recht von Bund und Kantonen nicht widersprechen, nicht offensichtlich undurchführbar sein und ferner dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zuwiderlaufen.
- BGE 94 I 106.03.1968Kantonales Feriengesetz; Rückwirkungsklausel. Ein kantonales Gesetz, nach welchem den Arbeitnehmern mindestens drei Wochen Ferien zu gewähren sind, ist privatrechtlicher Natur. Soll die in einem solchen Erlass enthaltene Rückwirkungsklausel nicht gegen Art. 4 BV verstossen, muss
- BGE 94 III 814.02.1968Arrestierung und Pfändung der Erträgnisse eines dem Schuldner gehörenden Grundstücks. Unterhaltsbeiträge für den Schuldner. 1. Die periodischen Leistungen, die der Grundeigentümer vom Bauberechtigten und Mieter als Entgelt für die Benützung seinesGrundstücks erhält, fallen nicht
- BGE 94 II 8808.02.1968Verfügung von Todes wegen; Auflage ( Art. 482 ZGB ). Begriff der Auflage; Unwirksamkeit einer Anordnung, die überhaupt nicht Inhalt einer Verfügung von Todes wegen sein kann. Fall einer Testamentsbestimmmmung, die einen Erben von jeder Betätigung in der Leitung der Gesellschaften
- BGE 94 II 2630.01.1968Automobilkauf. Begehren des Käufers um Rückgängigmachung, weil der Wagen ein anderes Herstellungsjahr als das ausdrücklich vereinbarte hat. 1. Art. 23 ff. OR betreffen ausschliesslich den Fall, dass sich eine Vertragspartei im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine unzutreffende
- BGE 93 I 65619.12.1967Klage auf Leistungen der Versicherungskasse für das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung. 1. Die Klage beim Bundesgericht richtet sich gegen die Eidgenossenschaft (Erw. 1). 2. Berechnung der Klagefrist, wenn die Verwaltung den Anspruch des Versicherten zunächst nicht bestrit
- BGE 93 II 45319.12.1967Miete. Abtretung. Wert der Kundschaft. 1. Der Vertrag über die Überlassung von Geschäftsräumlichkeiten zum Gebrauch ist eine Miete (Erw. 1 und 4). 2. Die Weigerung des Vermieters, eine von seiner Zustimmung abhängig gemachte Abtretung der Miete zu gestatten, muss durch ernsthafte
- BGE 93 II 37313.12.1967Anwendbares Recht für Ansprüche aus Eigentum und aus ungerechtfertigter Bereicherung (Erw. 1). Art. 64 OR . Umstände, unter denen der Bereicherte mit der Rückerstattung rechnen musste (Erw. 2).
- BGE 93 II 46105.12.19671. Vom Verwaltungsreglement eines Anlagefonds abweichende Sondervereinbarung, wonach der Zeichner eines innerhalb einer Tranche selbständigen Fonds das ausschliessliche Verfügungsrecht über eine Wohnung erwirbt, die Eigentum einer Immobiliengesellschaft ist, deren Aktien dem Anla
- BGE 93 II 49805.12.1967Art. 83 Abs. 1 SVG ; Art. 60 Abs. 2 OR . 1. Ist die vom Strafgesetz vorgesehene längere Verjährung auch anwendbar auf die direkte Klage des Geschädigten gegen den Versicherer des Motorfahrzeughalters, der sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat? Offen gelassen. Voraus
- BGE 93 II 28225.11.1967Berufung. Begriff des ordentlichen Rechtsmittels, Art. 48 Abs. 1 OG (Erw. 1). Begriff des Endentscheides, Art. 48 Abs. 1 OG (Erw. 2). Berufungsfähigkeit wegen vorfrageweiser Anwendung von Bundesrecht? (Erw. 3). Begriff des berufungsfähigen selbständigen Vor- oder Zwischenentschei
- BGE 93 II 38725.11.1967Art. 48 Abs. 1 OG . Ein Entscheid, der im Hinblick auf die Liquidation einer einfachen Gesellschaft die Versilberung von Grundstücken anordnet, ist ein berufungsfähiger Endentscheid (Erw. 2). Die gesetzliche Liquidationsordnung der einfachen Gesellschaft geht den sachenrechtliche
- BGE 93 II 36716.11.1967Vaterschaftsklage. Verwirkung. 1. Ist der Entscheid der letzten kantonalen Instanz, der eine Vaterschaftsklage ohne Beurteilung der Sache selbst wegen Verwirkung abweist, ein Endentscheid im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG ? (Erw. 1). 2. Ist Art. 139 OR anwendbar, wenn eine Vaterscha
- BGE 93 I 56614.11.1967Art. 102 OG Unzulässigkeit neuer Begehren in einer verwaltungsgerichtlichen Beschwerde in Handelsregistersachen (Erw. 4). Art. 953 Abs. 2 OR . Wer ein bestehendes Geschäft übernimmt und die frühere Firma beibehält unter Beifügung eines Hinweises darauf, dass er der Nachfolger ist
- BGE 93 II 34514.11.1967Art. 25 des Warschauer Abkommens vom 12. Oktober 1929. Auslegung dieser Vorschrift nach schweizerischem Recht. Absicht und grobe Fahrlässigkeit als Voraussetzungen für die unbeschränkte Haftung des Luftfrachtführers (Erw. 1). Beweislast. Der Geschädigte hat die Voraussetzungen fü
- BGE 93 I 66610.11.1967Rückerstattung von Wohnbausubventionen des Bundes. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts nach Art. 110 OG (Erw. 1). 2. Die Rückerstattung eines Bundesbeitrages, der auf Grund des Bundesbeschlusses über Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit vom 8. Oktober 1947 gewährt worden
- BGE 93 II 37931.10.1967Bürgschaft. Internationales Privatrecht. Sind die Formvorschriften des Art. 493 OR (öffentliche Beurkundung, Angabe des Höchstbetrages der Haftung) als um der schweizerischen öffentlichen Ordnung willen aufgestellte Vorschriften zu betrachten?
- BGE 93 II 31724.10.1967Werkvertrag. Unechte Solidarität. Berufung. Zulässigkeit der Berufung. Streitwert von Klage und Widerklage (Erw. 1). Berufungsbegründung, Anforderungen (Erw. 2 lit. d). Unechte Solidarität zwischen Unternehmer und Architekt gegenüber dem Bauherrn. Beschränkung der Haftung des ein
- BGE 93 II 25623.10.1967Firmenrecht. Eine nur vorsorglich eingetragene Firma, die tatsächlich kein Unternehmen betreibt, kann weder nach Firmenrecht, noch nach Namens- oder Wettbewerbsrecht Schutz beanspruchen.
- BGE 93 III 5916.10.1967Konkurs. Kollokationsplan. Abtretung streitiger Ansprüche. 1. Wirkungen der gemäss Art. 260 SchKG und 756 Abs. 2 OR zwei Gläubigern erteilten Abtretung der Verantwortlichkeitsansprüche gegen einen Verwaltungsrat, auf deren Geltendmachung durch die Konkursmasse selbst die Mehrheit
- BGE 93 II 28705.10.1967Ehescheidung, Entschädigung. Ein schweres, für Zerrüttung und Scheidung aber nicht kausales Verschulden des Ehegatten, der unter Berufung auf ein kausales Verschulden des andern eine Entschädigung im Sinne von Art. 151 Abs. 1 ZGB verlangt, kann zur Verweigerung oder zu einer Hera
- BGE 93 II 49204.10.1967Art. 34 Abs. 3, 35 Abs. 2 SVG. Wer nach links ausbiegt, um zum Überholen anzusetzen, während ein nachfolgendes Fahrzeug sich zum gleichen Zwecke bereits auf der linken Fahrbahnhälfte befindet, kann als für den Zusammenstoss allein verantwortlich angesehen werden. Rechtswirksamkei
- BGE 93 II 30203.10.1967Vollmacht des Mäklers. Art. 38 Abs. 2 OR . 1. Voraussetzungen für die Genehmigung eines Vertrages, den ein Mäkler abgeschlossen hat, ohne dazu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. 2. Tragweite der dem Mäkler gegebenen Weisungen für die Beurteilung der Frage, ob er zum Absc
- BGE 93 II 31103.10.1967Art. 51, 328, 368, 398 OR. 1. Konkurrierende Schadenersatzklagen des Bauherrn gegen den Architekten und den Unternehmer wegen mangelhafter Ausführung des Bauwerkes (Erw. 1). 2. Haftung des mit der Ausarbeitung der Pläne und der Bauleitung beauftragten Architekten für einen Konstr
- BGE 93 II 39303.10.1967Art. 657 Abs. 1 OR . Auslegung. Diese Vorschrift enthält ein Missbrauchsverbot und will daher verhindern, dass Genussscheine aus absolut unsachlichen Gründen ausgegeben werden (Erw. 2). Befugnis der Gesellschaft, die Inhaberaktien ausgibt und in der Folge das Grundkapital herabse
- BGE 93 I 59729.09.1967Art. 105 OG . Das Bundesgericht kann Erhebungen über den Sachverhalt durchführen oder anordnen, wenn es nach pflichtgemässem Ermessen findet, dass dazu Anlass besteht (Erw. 7). Sperrfrist für die Weiterveräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke. Art. 218 ff. OR . Mit einer frü
- BGE 93 I 56126.09.1967Art. 944 Abs. 2, 952 OR ; 45/46 HRegV. 1. Auf die Firmabezeichnung der schweizerischen Zweigniederlassung eines Unternehmens mit Hauptsitz im Ausland anwendbare Bestimmungen (Erw. 1). 2. Voraussetzungen, unter denen das eidgen. Amt für das Handelsregister ausnahmsweise die Verwen
- BGE 93 II 24726.09.1967Kollektivgesellschaft, Auflösung und Liquidation infolge Todes des einen von zwei Gesellschaftern. Sinngemässe Heranziehung der Vorschriften über die Fortsetzung des Geschäftes durch den verbleibenden Gesellschafter (Art. 579 f. OR), wenn dieser als gesetzlicher Liquidator das Ge
- BGE 93 II 32926.09.1967Akkreditiv. Solidarität. Die Rechtskraft des Urteils gegen den einen Solidarschuldner erstreckt sich nicht auf das Verhältnis des Gläubigers zum andern Solidarschuldner (Erw. 3). Pflicht des Ausstellers eines unwiderruflichen, nicht übertragbaren Akkreditivs, einen mit dem Begüns
- BGE 93 II 24220.09.1967Art. 371 OR . Ist die Instandstellung der Fassaden eines Hauses (Malerarbeiten) als "Werk" oder "unbewegliches Bauwerk" zu betrachten? Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen den Unternehmer.
- BGE 93 III 4507.09.1967Überweisung einer Forderung zur Eintreibung ( Art. 131 Abs. 2 SchKG ). Der Pfändungsgläubiger, dem eine gepfändete Forderung zur Eintreibung überwiesen wird, ist berechtigt, diese Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Angabe des Wohnorts des Gläubigers in dessen Begehren
- BGE 93 I 36223.06.1967Wehrsteuer auf dem Kapitalgewinn, der im Betriebe eines buchführungspflichtigen Unternehmens bei der Veräusserung von Liegenschaften erzielt wird (Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB). Unterscheidung zwischen Geschäftsvermögen einer Kollektivgesellschaft und Privatvermögen eines Gesellsch
- BGE 93 I 29521.06.1967Haftung des Staates für übermässige, von seinen Grundstücken ausgehende Einwirkungen. Enteignungsentschädigungfür den geschädigten Nachbarn, wenn diese Einwirkungen unvermeidlich sind. 1. Die Zivilklage nach Art. 679 ZGB ist gegenüber dem Staate nicht gegeben, wenn die von seinen
- BGE 93 I 58609.06.1967Verkehrsunfälle von Radfahrern im Militärdienst. 1. Die Haftung des Bundes richtet sich nach Art. 27 MO , nicht nach dem SVG, bzw. OR (Erw. 1). 2. Versorgerschaden bei Verlust: a) des Ehemannes (Erw. 2); b) des Vaters, der dem Sohn bei landwirtschaftlichen Arbeiten mithilft (Erw.
- BGE 93 II 6030.05.1967Berufung, Zulässigkeit; Art. 43 OG . Der Entscheid, durch den ein am Prozess nicht beteiligter Dritter gestützt auf Art. 963 OR z ur Vorlegung der Buchhaltung verpflichtet wird, betrifft nicht eine Zivilsache und ist daher nicht berufungsfähig.
- BGE 93 I 38226.05.1967Milchstatut, Art. 43 Abs. 2: Rückerstattung von Vermögensvorteilen, die infolge vorschriftswidrigen Verhaltens erlangt wurden. 1. Natur und Umfang der Rückerstattungspflicht; abziehbare Kosten (Erw. 1). 2. Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der zur Rückerstattung verp
- BGE 93 II 8916.05.1967Art. 41 ff. OR . Haftung des Leiters von Bauarbeiten, der einen gefährlichen Zustand schafft und es unterlässt, die zur Abwendung der Gefahr geeigneten Massnahmen zu treffen (Erw. 2). Adaequater Kausalzusammenhang zwischen dieser Unterlassung und dem Tode der Opfer (Erw. 3 und 4)
- BGE 93 II 23012.05.1967Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde ( Art. 88 OG ). Erfordernis eines aktuellen und praktischen Interesses. Prüfung einer zivilrechtlichen Vorfrage, von deren Lösung abhängt, ob ein solches Interesse bestehe (Erw. 3 a). Verantwortlichkeit des Grundeigentümers. Begriff d
- BGE 93 II 8211.05.1967Hypothekarobligationen auf den Inhaber. Verpfändung. Art. 901 ZGB . 1. Kollokationsklage auf Anerkennung eines Pfandrechts für eine Forderung, die als solche nicht bestritten ist. Streitwert (Erw. 1). 2. Verpfändung von Eigentümerpfandtiteln (hier: von Hypothekarobligationen auf
- BGE 93 II 4009.05.1967Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb. Interesse der Klägerin an der Klage aus Firmenrecht trotz Konkurseröffnung über die beklagte Aktiengesellschaft (Erw. 1). Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Firmen von Aktiengesellschaften (Erw. 2 lit. a und b). Rechtsmissbräuchliches
- BGE 93 II 17005.05.1967Quelleneigentum. Abgrenzung des privaten Grundeigentums. 1. Eine Quelle gehört dem Eigentümer des Grundstücks, dem sie entspringt (Art. 704 Abs. 1, 667 Abs. 2 ZGB; Erw. 3). 2. Bestimmung der Grenzen eines Grundstücks, für das noch keine Grundbuchpläne ( Art. 668 Abs. 1, 950 ZGB )
- BGE 93 II 15620.04.1967Vereinbarung über die Nebenfolgen der Ehescheidung ( Art. 158 Ziff. 5 ZGB ). Unter welchen Voraussetzungen darf der Richter eine solche Vereinbarung teilweise genehmigen? Entsprechende Anwendung von Art. 20 Abs. 2 OR .
- BGE 93 II 18901.04.1967Art. 20 OR . Verstoss einer Zinsabrede gegen die guten Sitten. Rechtsfolgen.
- BGE 93 II 3021.03.1967Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen einer juristischen Person. Beitragspflicht der Mitglieder einer Genossenschaft. 1. Ein Generalversammlungsbeschluss einer juristischen Person ist nichtig, wenn er einen unmöglichen oder gegen das Gesetz oder die Statuten verstossende
- BGE 93 II 9721.03.1967Grundstückkauf. Pachtvertrag. 1. Nichtigkeit des Kaufvertrags über ein Grundstück, wenn in der öffentlichen Urkunde nicht der wirkliche Kaufpreis angegeben wird ( Art. 216 OR ). Rechtsmissbrauch ( Art. 2 ZGB )? (Erw. 1). 2. Teilnichtigkeit des Pachtvertrages, der einen höheren al
- BGE 93 I 35417.03.1967Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB: Steuerpflicht von Liegenschaftsgewinnen. 1. Buchführungspflicht einer ländlichen Gastwirtschaft (Erw. 2). 2. Gehört bei einem Gasthof mit Landwirtschaftsbetrieb der - landwirtschaftlich genutzte - Boden zum Geschäfts- oder Privatvermögen? Zuteilung, we
- BGE 93 II 1814.03.1967Dienstvertrag, Rücktritt aus wichtigen Gründen, Art. 352 OR . Rechtzeitigkeit der Entlassung.
- BGE 93 II 18509.03.1967Errichtung einer Bauverbots-Dienstbarkeit gegen Zahlung einer jährlichen Abgabe. Natur der Vereinbarung. Die Uneinigkeit der Parteien über die Höhe der Abgabe (die nach 50 Jahren neu festgesetzt werden sollte) lässt die Dienstbarkeit nicht dahinfallen. Festsetzung dieses Betrages
- BGE 93 III 413.02.1967Unter welchen Voraussetzungen haben Dritte Anspruch auf Einsicht in die Konkursakten ( Art. 8 Abs. 2 SchKG )? Schranken dieses Anspruchs. Fall eines Dritten, der die Akten einsehen will, um zu prüfen, ob die Bank, die als seine Treuhänderin dem Gemeinschuldner Darlehen zu gewähre