C.4.2.2 Beispiel 2: Leistungen zwischen juristischen Personen des privaten Rechts, welche von den gleichen Gemeinwesen gehalten werden

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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[Abbildung: im Original]

An den beiden Gesellschaften Pflegeheim Mittel- und Oberhausen AG und Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG sind ausschliesslich die beiden Gemeinden Mittelhausen und Oberhausen beteiligt. Die beiden Gesellschaften sind ihrerseits zu je 50 % an der Administrations AG beteiligt.

Von der Steuer ausgenommen sind somit gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG die Leistungen zwischen den Gemeinden und

  • der Pflegeheim Mittel- und Oberhausen AG;

  • der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG.

Ebenfalls von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG i. V. m. Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a MWSTV die Leistungen zwischen der Administrations AG und

  • den Gemeinden Mittel- und Oberhausen;

  • der Pflegeheim Mittel- und Oberhausen AG;

  • der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG.

Steuerbar sind hingegen die Leistungen zwischen

  • den beiden Gemeinden Mittelhausen und Oberhausen; und

  • der Pflegeheim Mittel- und Oberhausen AG und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).