C.4.2.2 Beispiel 2: Leistungen zwischen juristischen Personen des privaten Rechts, welche von den gleichen Gemeinwesen gehalten werden
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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[Abbildung: im Original]
An den beiden Gesellschaften Pflegeheim Mittel- und Oberhausen AG und Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG sind ausschliesslich die beiden Gemeinden Mittelhausen und Oberhausen beteiligt. Die beiden Gesellschaften sind ihrerseits zu je 50 % an der Administrations AG beteiligt.
Von der Steuer ausgenommen sind somit gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG die Leistungen zwischen den Gemeinden und
der Pflegeheim Mittel- und Oberhausen AG;
der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG.
Ebenfalls von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG i. V. m. Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a MWSTV die Leistungen zwischen der Administrations AG und
den Gemeinden Mittel- und Oberhausen;
der Pflegeheim Mittel- und Oberhausen AG;
der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG.
Steuerbar sind hingegen die Leistungen zwischen
den beiden Gemeinden Mittelhausen und Oberhausen; und
der Pflegeheim Mittel- und Oberhausen AG und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).