C.4.2.3 Beispiel 3: Vereine, deren Mitglieder ausschliesslich Gemeinwesen oder Organisationseinheiten von Gemeinwesen sind

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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[Abbildung: im Original]

* Aus Praktikabilitätsgründen wird in diesem Beispiel die Mitgliederzahl des Vereins auf zwei beschränkt.

Der Verein Mittel- und Oberhausen ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ZGB. Mitglieder dieses Vereins sind ausschliesslich das Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen und die Gemeinde Oberhausen.

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG die Leistungen zwischen dem Verein Mittel- und Oberhausen und

  • der Gemeinde Mittelhausen;

  • der Gemeinde Oberhausen;

  • dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen (i. V. m. Art. 21 Abs. 6 MWSTG).

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe a i. V. m. Artikel 21 Absatz 6 MWSTG die Leistungen zwischen der Gemeinde Mittelhausen und dem Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen.

Von der Steuer ausgenommen sind gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 Buchstabe b MWSTG die Leistungen zwischen

  • der Gemeinde Mittelhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;

  • der Gemeinde Oberhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG;

  • Pflegeheim Gemeinde Mittelhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG (Art. 21 Abs. 6 MWSTG).

Steuerbar sind hingegen die Leistungen zwischen

  • den beiden Gemeinden Mittelhausen und Oberhausen; sowie

  • dem Verein Mittel- und Oberhausen und der Elektrizitätsversorgung Mittel- und Oberhausen AG.