4.1 Referententätigkeit

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.1 · Deutsch

Die Referententätigkeit ist von der Steuer ausgenommen, unabhängig davon, ob das Entgelt dafür dem Referenten oder seinem Arbeitgeber zukommt.

Zur ausgenommenen Referententätigkeit gehören auch sämtliche Lehrunterlagen, die der Referent für seinen Kurs erarbeitet. Im Gegensatz zum blossen Erarbeiten von Kursen, das steuerbar ist, trägt der Referent den erarbeiteten Kurs selbst vor. Steuerbar bleibt demnach das alleinige Erarbeiten von Lehrunterlagen, ohne dass diese direkt mit der Referententätigkeit im Zusammenhang stehen (→  Ziff. 4.13).