4.18 Organisationsdienstleistungen
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 1. Juli 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.18 · Deutsch
Organisationsdienstleistungen sind grundsätzlich zum Normalsatz steuerbar.
Organisationsdienstleistungen im Zusammenhang mit von der Steuer ausgenommenen Bildungsanlässen sind jedoch in den unter Ziffern 4.18.1. und 4.18.2 aufgeführten Fällen von der Steuer ausgenommen.
Ziffer gültig ab 1. Juli 2015 (betreffend Gültigkeit; [Abbildung: im Original] Einleitende Erläuterungen dieser MWST-Branchen-Info sowie MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).
Darin