4.17 Annullierungskosten

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.17 · Deutsch

Nimmt der Schüler (Kursteilnehmer) trotz erfolgter Anmeldung die Bildungsleistung nicht in Anspruch und wird die Einschreibe- beziehungsweise Immatrikulationsgebühr nicht oder nicht vollständig zurückerstattet, handelt es sich bei dem vom Veranstalter zurückbehaltenen Betrag um Schadenersatz, der nicht zu versteuern ist. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Rücktrittsgebühr durch den Veranstalter in Rechnung gestellt wird. Werden die Bildungsleistungen freiwillig versteuert (Option), muss der Vorsteuerabzug nicht korrigiert werden.