4.5 Sprachaufenthalte

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.5 · Deutsch

Sprachaufenthalte können sowohl von der Steuer ausgenommene (z.B. Unterricht) als auch steuerbare Leistungen (z.B. Beförderung, Exkursionen, Verpflegung) umfassen. Dauert der Aufenthalt mindestens 2 Semester, wird in Bezug auf die Unterkunft unter den Voraussetzungen nach Ziffer 4.8.1 nicht eine steuerbare Beherbergungsleistung, sondern eine von der Steuer ausgenommene Vermietung angenommen.

Darin

  1. 4.5.1 Sprachaufenthalte im Inland
  2. 4.5.2 Sprachaufenthalte im Ausland