4.5 Sprachaufenthalte
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.5 · Deutsch
Sprachaufenthalte können sowohl von der Steuer ausgenommene (z.B. Unterricht) als auch steuerbare Leistungen (z.B. Beförderung, Exkursionen, Verpflegung) umfassen. Dauert der Aufenthalt mindestens 2 Semester, wird in Bezug auf die Unterkunft unter den Voraussetzungen nach Ziffer 4.8.1 nicht eine steuerbare Beherbergungsleistung, sondern eine von der Steuer ausgenommene Vermietung angenommen.
Darin