4.11 Schulung des eigenen Personals durch das Unternehmen

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 21. Februar 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.11 · Deutsch

Ein Unternehmen, welches nur das eigene Personal ausbildet, kann den Vorsteuerabzug auf dem Schulungsaufwand (Schulungsunterlagen, Infrastruktur, beigezogene Referenten usw.) geltend machen, sofern die Ausbildung der unternehmerischen Tätigkeit dient und der Vorsteuerabzug nach Artikel 28 ff. MWSTG zulässig ist.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen betreffend die Übernahme von Aus- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber finden sich in der MWST-Info Privatanteile.