4.4 Kurse für Kinder und Jugendliche
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 10. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.4 · Deutsch
Im Gegensatz zu Bildungsleistungen für Erwachsene enthalten solche für Kinder und Jugendliche nebst der Bildungs- auch eine Betreuungskomponente. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 9 MWSTG). Somit sind Kursangebote, die sich an Kinder und Jugendliche richten, ebenfalls von der Steuer ausgenommen.
Als Jugendliche gelten Personen, welche das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
[Abbildung: im Original] | Zur Abgrenzung dient das Kalenderjahr. Bis Ende des Jahres, in welchem der Jugendliche 18-jährig wird, gilt er als unter 18-jährig. |
[Abbildung: im Original] | Keine Betreuungsleistung liegt vor, wenn das Angebot die Begleitung durch die Eltern oder eine andere Bezugsperson vorsieht. Fehlt einer solchen Leistung gleichzeitig auch der Bildungscharakter, ist sie steuerbar (z. B. MUKI- und ELKI-Turnen, Aerobic für Mutter und Kind). |
Weist eine Leistung hingegen Bildungscharakter auf, ist sie immer von der Steuer ausgenommen, unabhängig davon, ob die Begleitung durch eine Bezugsperson vorgesehen ist oder nicht.
Beispiele
Baby-Schwimmkurs;
Sprachkurse für Kleinkinder.