4.12 Ausbildung von Tieren
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 12. Juni 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.12 · Deutsch
Die Ausbildung oder Dressur von Tieren ist eine steuerbare Leistung. Eine gleichzeitige Schulung des Tieres zusammen mit dessen Halter (z. B. Schulung des Hundeführers zusammen mit dem Hund) ist jedoch von der Steuer ausgenommen.