4.12 Ausbildung von Tieren

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 12. Juni 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.12 · Deutsch

Die Ausbildung oder Dressur von Tieren ist eine steuerbare Leistung. Eine gleichzeitige Schulung des Tieres zusammen mit dessen Halter (z. B. Schulung des Hundeführers zusammen mit dem Hund) ist jedoch von der Steuer ausgenommen.