4.15 Bereitstellung / Vermietung der Infrastruktur
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 21. Februar 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.15 · Deutsch
Die Bereitstellung der Infrastruktur (z. B. didaktische Mittel, Computer, Musikinstrumente oder audiovisuelle Lernhilfen) durch einen Vermieter im Inland, der nicht auch gleichzeitig Veranstalter der Bildungsleistung ist, ist immer eine zum Normalsatz steuerbare Lieferung.
Beispiel
Der Veranstalter eines Einführungskurses für Chemie mietet Mess- und Analyseinstrumente von einer Pharmagesellschaft. Die Pharmagesellschaft versteuert die Mieteinnahmen zum Normalsatz.
Bei der an einen Teilnehmer erbrachten Bildungsleistung ist die dazu benutzte Infrastruktur eine Nebenleistung der Bildungsleistung (→ Ziff. 3.4.3).
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen betreffend die Zurverfügungstellung von Kantineninfrastruktur finden sich in der MWST-Branchen-Info Hotel- und Gastgewerbe. |