9.9 Sponsoring

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 9.9 · Deutsch

Eine zum Normalsatz steuerbare Sponsorenleistung liegt vor, wenn der Empfänger einer Zuwendung (z.B. Klub, Verein, Verband, Person oder Veranstaltung) als Gegenleistung eine Werbeleistung zugunsten des Sponsors erbringt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Leistung des Sponsors in Geld, in Naturalien oder in einer beliebigen anderen Form erbracht wird.

[Abbildung: im Original]

Informationen zur Unterscheidung zwischen den hiervor genannten Sponsoring-Leistungen und Spenden sind unter Ziffer 15 enthalten.