1.7.1 Inlandsteuer, Bezug von Urprodukten, Vieh oder Milch ohne Mehrwertsteuerbelastung sowie Abzug fiktiver Vorsteuer

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 1.7.1 · Deutsch

Zeitpunkt bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten (Art. 39 Abs. 1 MWSTG)
Wird nach vereinbarten Entgelten abgerechnet, entsteht der Anspruch auf Vorsteuerabzug im Zeitpunkt des Empfangs der Rechnung (Art. 40 Abs. 1 MWSTG). Massgebend für die Zuordnung der Rechnung zur entsprechenden Abrechnungsperiode ist i. d. R. das Rechnungsdatum.

Wird die in Rechnung gestellte MWST nicht bezahlt oder kann die Bezahlung nicht nachgewiesen werden, hat der steuerpflichtige Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug gänzlich rückgängig zu machen.

Zeitpunkt bei Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten (Art. 39 Abs. 2 MWSTG)
Im Falle der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten entsteht der Anspruch auf Vorsteuerabzug im Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung (Art. 40 Abs. 2 MWSTG).