2.2.4.3.1 Holdinggesellschaften

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 2. November 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 2.2.4.3.1 · Deutsch

Das Halten von Beteiligungen stellt dann die einzige Haupttätigkeit dar, wenn es sich bei der steuerpflichtigen Person um eine Holdinggesellschaft handelt. Als Holdinggesellschaft gelten Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

  • deren Zweck zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen besteht; und

  • die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben; und

  • deren Beteiligungen und/oder die Erträge aus den Beteiligungen längerfristig mindestens zwei Drittel der gesamten Aktiven oder Erträge ausmachen
    (Darlehen, Kontokorrente etc. an Konzerngesellschaften und Erträge daraus sind bei dieser Berechnung nicht zu berücksichtigen).

Die Bedingung, dass keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, ist dann nicht erfüllt, wenn die Gesellschaft mittels einer industriellen, gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit als Produzent oder Anbieter von Waren, Immaterialgütern oder Dienstleistungen gegen aussen am Wirtschaftsverkehr teilnimmt mit dem Ziel, daraus durch eigene Wertschöpfung einen Ertrag zu erzielen, der über einen passiven Vermögensertrag hinaus geht. Im Rahmen der Beteiligungsverwaltung sind indessen Tätigkeiten als Nebenzwecke zulässig, die ihren Ursprung zur Hauptsache im Bestreben haben, die eigenen Beteiligungen zweckmässig und erfolgreich zu verwalten. Dazu gehören Hilfstätigkeiten für den Konzern und die Führung von Tochtergesellschaften (Managementaufgaben).

Beispiel
Der statutarische Zweck der Holding X AG ist die dauernde Verwaltung von Beteiligungen. Sie übt in der Schweiz keine sonstige Geschäftstätigkeit aus. Die Holding X AG weist in der Bilanz und in der Erfolgsrechnung folgende Zahlen aus:

Aktiven:

Beteiligungen gemäss Art. 29 Abs. 3 MWSTG

CHF

85'000'000

56,67 %

Sonstige Finanzanlagen

CHF

15'000'000

10,00 %

Darlehen an Konzerngesellschaften

CHF

  50'000'000

33,33 %

Total Aktiven

CHF

150'000'000

100,00 %

Ertrag:

Ertrag aus Beteiligungen (Dividenden)

CHF

600'000

24,00 %

Zinsertrag aus Finanzanlagen

CHF

400'000

16,00 %

Zinsertrag aus Darlehen an Konzerngesellschaften

CHF

 1'500'000

60,00 %

Total Ertrag

CHF

2'500'000

100,00 %

Wertschriftenverkäufe (aus den Finanzanlagen)

CHF

1'100'000

Bezüglich der Darlehen an Konzerngesellschaften und sonstigen Finanzanlagen fallen nur gemischt verwendete vorsteuerbelastete Aufwendungen beim übrigen betrieblichen Aufwand an.

Die Holding X AG erfüllt die ersten beiden obgenannten Bedingungen, um als Holdinggesellschaft zu gelten. Die Beteiligungen machen zudem mit CHF 85'000'000 mehr als zwei Drittel der gesamten Aktiven von 100'000'000 (ohne Darlehen an Konzerngesellschaften) aus, womit auch die dritte Bedingung an eine Holdinggesellschaft erfüllt ist.

Die ausgenommenen Umsätze aus Zinserträgen und Wertschriftenverkäufen gelten deshalb als Nebentätigkeiten. Die Vorsteuerkorrektur kann mit der Pauschale von 0,02 % (→ Ziff. 3.2.2.1) berechnet werden, was zu folgender Vorsteuerkorrektur führt:

Zinsertrag aus Finanzanlagen

CHF

400'000

Zinsertrag aus Darlehen an Konzerngesellschaften

CHF

1'500'000

Wertschriftenverkäufe (aus den Finanzanlagen)

CHF

1'100'000

Total ausgenommene Umsätze, die zu einer Vorsteuerkorrektur führen:

CHF

3'000'000

Vorsteuerkorrektur 0,02 % (von CHF 3'000'000)

CHF

600

Zusätzlich steht es einer Holdinggesellschaft frei, zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer auf die zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit der von ihr gehaltenen Unternehmen abzustellen (Art. 29 Abs. 4 MWSTG).