Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/11: Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) · 33 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 19Fedlex · Ergebnisbericht
Die Einführung der Markierungspflicht wird von der LPS, einem Polizeikommando und
81
drei Organisationen ausdrücklich begrüsst.
ad Art. 19 E-WG Nichtgewerbsmässige Herstellung und Umbau Abs.2 (Meldepflicht):
Die CVP, zwei Kantone (SO, AG) sowie ein Polizeikommando (AG) und sieben
82
Organisationen sprechen sich gegen die vorgeschlagene Meldepflicht aus.
ad Art. 20 E-WG Verbotene Abänderungen Abs. 2 (Meldepflicht):
83
Die CVP, zwei Kantone (SO, AG) sowie ein Polizeikommando und vier
84
Organisationen sprechen sich gegen die vorgeschlagene Meldepflicht aus.
ad Art. 21 E-WG Buchführung Abs.1:
Gegen die Buchführungspflicht betreffend der sog. Zündhütchen äussern sich der
8586
Kanton SO sowie ein Polizeikommando und fünf Organisationen .
4.2.6 Auslandgeschäfte ad Art. 24 E-WG Gewerbsmässige Einfuhr
8788
Die CVP, der Kanton SO, ein Polizeikommando und sechs Organisationen wollen mit Ausnahme von Absatz 5 (Kompetenznorm) das geltende Recht beibehalten.
Abs. 5 (Bundeskompetenz) :
80 38
81 82,92,95
82 44,45,60,77,80,103,149
83 38
84 44,45,77,103
85 38
86 44,45,120,144,171
87 38
88 44,45,79,102,103,171